Leserbriefe Montag, 22.07.2002 |  Drucken

Leserbriefe



Bodo L.: zum Einsatz der Mutter Jutta Limbach schrieb:



Dass Mutter Jutta (Limbach) eine ganz liebe Omi ist, haben wir schon länger geahnt. Dass sie jetzt auch eine Stange bricht für bedrohte Minderheiten - in diesem Fall muslimische Jugendliche, zeugt einmal mehr von ihrer Großherzigkeit. Aber kann das den Einsatz der Rasterfahndung entkräften? Sicher tut es mir leid beispielsweise um den Fall eines braven Familienvaters aus dem Libanon, über den einmal im Fernsehen berichtet wurde, nachdem er ein Kreuzverhör durch Ermittlungsbeamte über sich hat ergehen lassen müssen - ohne dass eben das gelang festzustellen, was ihm unterstellt worden war: Verbindungen zu Al-Qâ'ida zu haben. Unschön für den Betroffenen, und ich finde, dass es in solchen Fällen eine kleine Entschädigung oder zumindest ein Entschuldigungsschreiben von der jeweiligen Ermittlungsbehörde geben sollte. Wiederum die Frage: ist die Rasterfahndung deswegen als ungeeignet anzusehen? Ich denke nicht, denn im Falle der Entführung des früheren Arbeitgeberpräsidenten Hans-Martin Schleyer hat die Rasterfahndgsehr wohl auf die Spur der Entführer gebracht - dass diese Spur sich wieder verlor, ist eine andere Sache.

Sofern es nur um die Registrierung eines Kreises potentieller Straftäter geht, wobei der Staat allerdings erst dann zugreifen darf (und dann u.U. gezielter), wenn Personen aus einem enger eingegrenzten Kreis straffällig geworden sind bzw. sich ein begründeter Verdacht ergibt, schränkt diese Art staatlichen Vorgehens noch nicht die Freiheiten des Einzelnen ein (wenn man dies mit Exzessen wie der willkürlichen Verhaftung arabischstämmiger Personen in Amerika vergleicht)!
Nehmen wir an, ein zum Islam konvertierter deutscher Student der Islamwissenschaften verübt einen Bombenanschlag auf eine jüdische oder amerikanische Einrichtung und es besteht ein Verdacht auf Verbindungen zu weiteren gewaltbereiten Personen aus demselben Fachbereich - in diesem Fall würde ich, der ich ebenfalls dieses Fach studiere, es NICHT als Diskriminierung ansehen, aufgrund meiner zufälligen Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis etwa in einer speziellen Ermittlungsdatei erfasst zu werden, sofern dies keine ungerechtfertigten Übergriffe seitens der Ermittler zur Folge hätte und die damit erfolgte Eingrenzung potentieller Straftäter eventuell sogar zum Erfolg, d.h. zu Festnahmen führen könnte! Dieses wiederum wäre dann durchaus auch in meinem Interesse!
Denn ich gebe mich einfach nicht mit der luschigen Aussage zufrieden, dass erst eine tatsächliche terroristische Bedrohung vorliegen muss, bevor die Rasterfahndung zum Einsatz kommen darf! Sollen wir etwa brav-demokratisch darauf warten, bis Deutschland mal zur Zielscheibe wird, ohne die Chance zu nutzen, dem vorzubauen? Auch Wachsamkeit kann schon Abschreckung sein - man denke an die Durchsuchung einer Hamburger `Buchhandlung` vor kurzem!

Im übrigen finde ich Frau Limbach etwas zu entschuldigend, wenn sie die psychische Disposition zum Terrorismus in narzistischen Verletzungen oder ähnlichem sieht, und Bedenken darüber anschließt, was dann etwa aus muslimischen Jugendlichen werden könnte, die unschuldige Opfer staatlicher Repressionsmethoden werden - und als Rache womöglich irgendwann mal einen Terroranschlag auf ihr örtliches Polizeirevier
verüben. Diese psychologische Argumentation erinnert mich etwas an den einen `Menschen` aus dem Umfeld der New-York-Attentäter (Bahadji war der Name, glaube ich), dessen in Südfrankreich lebende Mutter berichtete,
einer seiner Lehrer hätte seinerzeit ihm gegenüber den Spruch geklopft: `Ein mittlerer Schulabschluss sollte für dich als Araber ausreichen` - was den armen Heranwachsenden natürlich ganz schrecklich traumatisiert hat und ihn zum Terroristen bzw. Terrorsympathisanten hat werden lassen!
Aber ich bitte Sie: eine gewisse psychische Schieflage muss man doch schon in sich tragen - sonst müssten Millionen Arbeitnehmer, die tagtäglich zynische Sprüche von ihrem Chef schlucken dürfen, ja allesamt zu Chefkillern heranreifen!





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