Das Grundgesetz im (Migrations)-Vordergrund - Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar  Drucken



Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Würde des Menschen ist unantastbar
Jede Gesellschaft braucht fundamentale Werte, auf denen die Gesellschaft, das Recht und die Institutionen des Staates ruhen. Fehlt ein solcher Grundkonsens, dann würde nichts eine Gesellschaft zusammenhalten und sie würde folglich in Teilgruppen zersplittern, die nur auf das eigene Wohl bedacht sind.
Das Wertefundament der Bundesrepublik Deutschland und seiner Bürgerinnen und Bürger stellt das Grundgesetz dar. Der erste Artikel der Verfassung legt die Menschenwürde als oberster Verfassungswert fest:
  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dieser Absatz macht deutlich: Zuerst kommt der Mensch, dann der Staat. Der Staat ist nichts anderes als eine Dienstorganisation, die für den Menschen da ist. Die Würde des Menschen ist ein absoluter Wert, der bereits mit seiner Existenz gegeben ist. Sie ist nicht Gegenstand einer Zuerkennung, sondern Gegenstand einer Anerkennung. Die Menschenwürde hängt mit den Eigenschaften des Menschen zusammen, die ihn von allen anderen Geschöpfen unterscheidet. Zu ihnen gehören:
  • seine Spiritualität,
  • seine Vernunft,
  • seine individuelle Persönlichkeit,
  • seine Entscheidungsfreiheit.
Sie versetzen ihn in die Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, Verantwortung zu tragen, die Welt zu gestalten und zwischen Gut und Böse, Richtig und Falsch zu unterscheiden. Ob ein Mensch diese Fähigkeiten verwirklicht, beeinträchtigt nicht seine Menschenwürde. Ebenso wenig, ob ein Mensch reich oder arm ist, welcher Religion er angehört oder welche Hautfarbe oder Geschlecht er oder sie hat. Die Würde des Menschen gilt für jeden Menschen. Und es ist Aufgabe des Staates diese zu achten und zu schützen. Dies gilt bereits für das werdende Leben im Mutterleib (ab der Nidation), aber auch Tote haben einen Achtungsanspruch. Zudem verpflichtet die Menschenwürde den Staat zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit gegenüber seinen Bürgern, denn es braucht ein gesichertes Existenzminimum, damit ein Mensch überhaupt menschenwürdig leben kann.
Dass die Menschenwürde eine solche zentrale Bedeutung hat, wurde nicht immer so gesehen. In der Weimarer Reichsverfassung tauchte die Menschenwürde erst in Artikel 151 Absatz 1 auf, war also bloß eine Randnotiz. Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde die Menschenwürde ersetzt durch die Ismen: Sozialdarwinismus, Rassismus und Antisemitismus, sowie der Theorie vom Lebensraum. Durch den Holocaust wurden 6 000 000 Menschen jüdischen Glaubens ermordet. Durch die Aktion T4 ermordeten die Nazis 219 600 Roma und unzählige Angehörige der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“, sowie Homosexuelle, psychisch Kranke, körperlich missgebildete und schwerbehinderte Menschen. 20 000 Sozialdemokraten und Kommunisten, die Widerstand leisteten, starben in den Konzentrationslagern.
Insofern liegt in der Formulierung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ auch ein gewisser verzweifelter Trotz, denn schließlich hatten die Nationalsozialisten, aber auch die schweigende Mehrheit des deutschen Volkes die Menschenwürde mit Füßen getreten. Darin bestrebt, dass sich so etwas nie mehr wiederholen darf, schützten die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Artikel 1 durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3:
  1. Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Selbst wenn alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und die Mehrheit im Bundestag Artikel 1 des Grundgesetzes aufheben wollten, ja sogar, wenn sie sich zwecks dazu eine neue Verfassung geben wollten, so könnten sie es nicht, denn die Würde des Menschen ist nicht vom Menschen gesetzt, sondern von Gott (siehe hierzu die Präambel des Grundgesetzes). In der aktuellen politischen Diskussion wird darüber gestritten, ob die Menschenwürde ein spezifisch christlicher bzw. jüdisch-christlicher Wert ist. Diese Debatte richtet immensen Schaden an, da sie (1) die Gesellschaft entlang der Religionszugehörigkeit spaltet und proklamiert, dass die christliche Religion dem Islam überlegen sei und die Anerkennung des Grundgesetzes folglich einer Akklamation dieses Anspruches gleich kommt und (2) schwächt sie die Autorität des Grundgesetzes, indem versucht wird, dieses zu taufen. Jeder, der das Grundgesetz vereinnahmen will, errichtet Mauern und Zäune mit Stacheldraht. Tatsache ist: Ausgangspunkt unseres Grundgesetzes war die traumatische Erfahrung unseres Landes mit dem Nationalsozialismus. Der Parlamentarische Rat, dessen Aufgabe es war, dass Grundgesetz zu formulieren, war bestrebt eine Verfassung niederzuschreiben, die eine Wiederholung dieser Gräuel nie wieder möglich macht. Unter ihnen waren Christen, Agnostiker und Atheisten, Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale und Kommunisten. Das Grundgesetz setzt sich aus verschiedenen Weltanschauungen zusammen, die sich in dem gemeinsamen Ziel vereinigen: Nie wieder 1933! Religion sollte nicht als politische Waffe missbraucht werden, denn dann ist jeder, der jenseits des Jüdisch-Christlichen steht der Andere.
Zugleich kann nicht abgestritten werden, dass die Gottesebenbildlichkeit des Menschen im Judentum und im Christentum die Würde und die Gleichheit der Menschen begründen. Und auch der Islam unterstreicht die Würde des Menschen, der mit Vernunft und Willensfreiheit versehen wurde, so dass sich als Geste der Anerkennung die Engel vor Adam niederwarfen. Die Gleichheit aller Menschen wird nach qur’anischer Lehre allegorisch auf die gemeinsame Abstammung von Adam zurückgeführt. Dennoch gibt dies keiner Religionsgemeinschaft die Berechtigung, das Grundgesetz für sich zu beanspruchen, denn sowohl Juden, Christen als auch Muslime haben allzu oft entgegen ihrem gemeinsamen Ethos gehandelt.
Der zweite Absatz des ersten Artikels stellt das Bekenntnis zu den Menschenrechten dar:
  1. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit der Welt.

Wie auch die Menschenwürde, so werden auch die Menschenrechte nicht als menschengemachtes Recht verstanden, sondern sind ebenfalls vorstaatlich. Für Gläubige stellt sich natürlich die Frage, von woher die Menschenrechte ihre Legitimation beziehen. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (Declaration of Independence) vom 4. Juli 1776 führte diese Rechte auf Gott zurück:
„Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: daß alle Menschen gleich geschaffen sind; daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; daß dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; daß zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten; daß wenn immer irgendeine Regierungsform sich als diesen Zielen abträglich erweist, es Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen und diese auf solchen Grundsätzen aufzubauen (…).“

Originalurkunde der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung

Während die französische Menschenrechtserklärung diese Rechte nur als Naturrecht verstand. Gläubige werden wohl eher dem amerikanischen Ansatz zustimmen, denn wie Dr. Murad Hofmann in Der Islam als Alternative treffend schreibt:
„Die Respektierung der Menschenrechte steht und fällt (…) letztlich mit dem Glauben an Gott. Wer Ihn leugnet, stellt unwillkürlich alle Rechte zur menschlichen Disposition, auch wenn man sich durch den Verweis auf vermeintliche „Naturrechte“ darüber noch eine Zeitlang hinwegtäuschen mag. Schließlich ist niemand je in der Lage gewesen, aus Naturbetrachtungen eine konkrete, allgemein überzeugende Rechtsordnung herzuleiten.“
Die Menschenwürde und die Menschenrechte prägen die Grundrechte in der Verfassung, die wiederum den Staat im weitesten Sinne binden, so heißt es in Absatz 3 des ersten Artikels:
  1. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Damit ist die Bundesrepublik Deutschland ein materieller Rechtsstaat, d.h. dass das Recht an Werte gebunden ist.

Der Islam- und Politikwissenschaftler Muhammad Sameer Murtaza wird das Projekt "Das Grundgesetz im (Migrations)-Vordergrund" mit wöchentlich erscheinenden Aufsätzen redaktionell begleiten und dazu beitragen, das im Internet eine hoffentlich rege Diskussion entsteht. Dadurch soll Muslimen, insbesondere Jugendlichen in den Moscheen, unser republikanisch-demokratisches Staatswesen näher gebracht werden.

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