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Freitag, 07.03.2008
Türkei: Kemalisten werfen Erdogan Ausverkauf nationaler Interessen an Christen und Juden vor
Neues durch die AKP in Angriff genommene „Stiftungsgesetz“ gibt christlichen Kirchen ihr Eigentum zurück und verschafft ihnen so eine Existenzgrundlage
Die Europäische Union hat die Türkei für die Annahme eines Gesetzes zur Entschädigung religiöser Minderheiten gelobt. Das türkische Parlament hatte das sogenannte „Stiftungsgesetz“ am Abend mit breiter Mehrheit beschlossen. Christliche und jüdische Gemeinschaften können damit Grundbesitz und Gebäude zurückerlangen, – jenes Rechts, das die Existenzgrundlage der christlichen Kirchen im Lande darstellt.
Das türkische Parlament hat eine Reform des Stiftungsrechts beschlossen Vorangegangen war eine heftige Debatte, in der Abgeordnete der kemalistischen und der nationalistischen Oppositionsparteien der regierenden AKP den Ausverkauf nationaler Interessen an die Christen und Juden vorwarfen.
Ata Sakmar, Rechtsanwalt des ökumenischen (griechisch-orthodoxen) Patriarchats in Istanbul, äußert sich positiv. „Meine persönliche Meinung ist, dass es trotz aller ungelösten Probleme ein Schritt nach vorne ist“, sagte er. Abgesehen davon, dass „eine gewisse Menge an Gütern zurückgegeben werden wird“, sieht er drei wichtige Neuerungen: Stiftungen sollen künftig Eigentum erwerben und transferieren und Schenkungen und Spenden auch aus dem Ausland annehmen dürfen. Das könnte den Kirchen einen Neuanfang ermöglichen. Auch die EU äußerte sich in ersten Stellungnahmen positiv über die Reform.