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Donnerstag, 09.01.2003
Nach Anschlag auf Moschee: Rechte wegen Mordversuchs angeklagt
Sie hatten in der Nacht zum 23. November 2002 insgesamt 16 Molotow-Cocktails auf eine Moschee geworfen
(Islamische Zeitung) Die Tat hatte bundesweite Empörung ausgelöst. Für den Brandanschlag auf eine Moschee in Wolfenbüttel müssen sich nun sieben junge Männer aus der rechten Szene demnächst wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat am Dienstag die Erhebung der Anklage gegen die 16- bis 22-Jährigen bekannt gegeben.
Sie hatten in der Nacht zum 23. November 2002 insgesamt 16 Molotow-Cocktails auf eine Moschee geworfen. Eine in dem Gebäude lebende Familie kam nicht zu Schaden, war jedoch gefährdet. Als Motiv gaben die Beschuldigten Ausländerhass an. Ein Termin vor der Jugendstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts steht noch nicht fest.
In der 40 Seiten umfassenden Anklageschrift wird den weitgehend geständigen Tätern auch versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen. Im angetrunkenen Zustand sollen sie beschlossen haben, die Moschee niederzubrennen. «Dazu haben zwei der Täter Bierflaschen mit Terpentin, Frostschutzmitteln und anderen vorhandenen Brandbeschleunigern gefüllt», sagte Oberstaatsanwalt Eckehard Niestroj. Die Angeklagten hätten die Molotow-Cocktails gezündet und gegen die Fassade geworfen.
Der im Obergeschoss lebende Vorsteher der Gemeinde flüchtete mit seiner Frau und zwei Kindern aus dem Haus. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Angeklagten von der Familie wussten und deren Tod zumindest billigend in Kauf nahmen. Die Männer gehören laut Niestroj teilweise einer losen Skinhead- Gruppierung namens «Okerfront Wolfenbüttel» an.