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Von der Eröffnung des Gebets mit „takbiratu-l-ihram“ (Position A, Text 1) bis zur Beendigung durch salam darf nichts gesagt und getan werden, was nicht zum Gebet gehört, z.B. das Sprechen von Worten, die nicht zum Gebet gehören, oder das sich Abwenden von der Gebetsrichtung. Während des Gebetes soll man seine Augen auf die Stelle am Boden richten, die man während der sadschda (Position E) mit der Stirn berührt.
Fard Gebete sollen möglichst gemeinschaftlich verrichtet werden. In jeder rak‘a muss die erste Sure (al-Fatiha) gesprochen werden. Ohne dies ist ein Gebet nicht gültig.
In jeder ersten und zweiten rak‘a eines jeden Gebets wird nach al-Fatiha ein weiterer Koranabschnitt gesprochen.
In der dritten und vierten rak‘a von fard-Gebeten wird nach alFatiha
kein weiterer Koranabschnitt rezitiert. In wadschib, sunna- und nafl-Gebeten
werden in jeder rak‘a al-Fatiha und jeweils ein weiterer Koranabschnitt
gesprochen.
In den ersten zwei fard rak‘a des Abend- und Nachtgebets sowie im witr-Gebet,
wenn es gemeinschaftlich verrichtet wird, werden al-Fatiha und die weiteren
Koranabschnitte mit lauter Stimme vorgetragen. Im Mittagsgebet und Nachmittagsgebet
sowie in allen sunna- und nafl-Gebeten werden alle Gebetstexte unhörbar
gesprochen.