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Mittwoch, 22.03.2006

Keine Todesstrafe für afghanischen Konvertiten

Zentralrat der Muslime bedauert Abfall vom islamischen Glauben

Die 2001 und 2002 in Deutschland auf dem Petersberg unter Mitwirkung internationaler Gremien, der UNO und Fachleute verabschiedete afghanische Erklärungen (Vorlauf der afhganischen Verfassung/Verfassungskommission), sah wohl keine Möglichkeit vor, diesem umstrittenen Thema eines Religionwechsels aus dem islamischen Glauben entsprechend mehr Raum zu geben.

In dem Fall des seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Afghanen Abdul Rahman handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Hierzu äußerte sich der Zentralrat der Muslime heute:

"Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) bedauert zwar zutiefst jeden Fall eines Abfalls vom Islam - wir akzeptieren aber auch das Recht, die Religion zu wechseln. Der Koran untersagt jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens. Außerdem bietet das islamische Recht einen breiten Spielraum für andere Lösungen in derartigen Fälle.
In diesem Sinne bittet der ZMD die afghanische Justiz, von einer Bestrafung des zum Christentum übergetretenen Abdur-Rahman abzusehen."

Einem Teil der Korangelehrten nach darf es nicht zum Glaubenswechsel kommen. Jedoch sind andere Gelehrte davon überzeugt, dass dies heute möglich sei. Sie begründen es damit, dass das Apostasieverbot in einer Zeit entstand, als die ersten Muslime um den Propheten Muhammad sich in militärischen Konflikten mit ihren Nachbarstämmen befanden. Glaubenswechsel war seinerzeit mit Hochverrat oder Desertion gleichzusetzen. Heute hat sich dieser Kontext völlig gewandelt. Lesen Sie hierzu auch die Islamische Charta.