Die Berliner Landesregierung will ihr umstrittenes Neutralitätsgesetz reformieren – doch der vorliegende Entwurf sorgt weiter für Kritik. Nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Shino Ibold, die den Entwurf auf dem Verfassungsblog analysiert hat, verfehlt die Novelle ihr eigenes Ziel: eine rechtssichere Anpassung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Neutralitätsgesetz von 2005 verbietet Berliner Lehrkräften, Polizist:innen und Justizbeschäftigten das Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 pauschale Kopftuchverbote für Lehrkräfte für unzulässig erklärt – seither gilt, dass Eingriffe in die Religionsfreiheit nur bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens zulässig sind. Der aktuelle Entwurf sieht vor, das Verbot für Lehrkräfte auf solche Fälle zu beschränken, in denen eine „hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung“ der staatlichen Neutralität oder des Schulfriedens droht. Für Polizei und Justiz soll das bisherige Verbot dagegen nahezu unverändert bleiben.