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Deutsche islam-wissenschaftliche Ausschuß der Neumonde (DIWAN):

Islamische Grundlage

und rechnerische Regeln zur

Bestimmung der Mondmonate

 

1. Für die Konstatierung der Neumonde gilt der Beschluß vom 10.01.1993 des ehemaligen ”Islamischen Arbeitskreises in Deutschland” (IAK), der das Vorgremium des ”Zentralrats der Muslime in Deutschland” (ZMD) war.

2. Dieser Beschluß basiert auf die Beschlüsse vieler Islamischen Gutachterräte und wurde sowohl von denjenigen Mitgliedsorganisationen des ZMD, die nach der Sichtung vorgehen, als auch von anderen Spitzenverbänden als Grundlage ihrer Enscheidung angenommen.

Diese Verbände und Zentren sind im Fachausschuß DIWAN vertreten und treffen gemeinsam die Entscheidungen vor jeder Bekanntmachung bezüglich der Neumonde.

3. Insbesondere gelten folgende astronomische und rechnerische Regeln als Grundlage der Entscheidung:

a) Voraussetzung für die Richtigkeit der Sichtung ist,

aa) daß sie mit den Regeln der Astronomie und der islamischen Rechnung

übereinstimmt,

ab) daß sie nach dem Sonnenuntergang im jeweiligen Land erfolgt und

ac) daß sie nach dem Zeitpunkt der Konjunktion erfolgt.

b) Erfolgt eine Sichtung vor dem Sonnenuntergang oder vor der Konjunktion, so handelt es sich dabei um die Sichtung des abnehmenden Mondes des vergangenen Monats; sie ist somit abzulehnen.

c) Die Sichtung ist am günstigsten, wenn der Untergang des Neumondes mindestens 20 Minuten später erfolgt als der Untergang der Sonne.

d) Erfolgt die Sichtung nach eingetroffener Konjunktion in einer Zeitspanne die unter 20 Minuten nach dem Sonnenuntergang liegt, so kann sie unter bestimmten Umständen akzeptiert werden.