Berlin/Jerusalem (KNA) An diesem Montag beginnt am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine mehrtägige Verhandlung über Fragen der Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel. Amnesty International verlangt aus diesem Anlass ein Ende der seit 1967 dauernden Besatzung des Gazastreifens und des Westjordanlands. Israels Regierung lehnt unterdessen erneut jede äußere Einmischung ab.In einem scharf formulierten Kabinettsbeschluss vom Sonntag heißt es: "Israel lehnt internationale Diktate hinsichtlich einer dauerhaften Einigung mit den Palästinensern entschieden ab. Eine Einigung, sofern sie zustande kommt, wird ausschließlich durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien ohne Vorbedingungen zustande kommen.""Die Besetzung von palästinensischem Land durch Israel ist die längste und eine der tödlichsten Besatzungen weltweit", erklärte die deutsche Amnesty-Vertreterin Ruth Jüttner (Montag). Diese Dauerbesatzung verstoße klar gegen das Völkerrecht und weise seit Jahrzehnten großflächige und systematische Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser auf. Jüttner sprach von einem umfassenden "Apartheid-System".Die UNO-Vollversammlung beschloss bereits im Dezember 2022, den Haager Gerichtshof mit einem Gutachten zur Rechtmäßigkeit der israelischen Vorgehensweise in den besetzten palästinensischen Gebieten zu beauftragen. Mehr als 50 Staaten, darunter die Afrikanische Union, die Arabische Liga und die Organisation der Islamischen Zusammenarbeit (OIZ) wollen sich in dem Verfahren einbringen. Die EU-Außenminister forderte Amnesty auf, ihr Treffen in dieser Woche zu nutzen, um vereint ein Ende der Besatzung von Israels Regierung einzufordern.Die Menschenrechtsorganisation argumentiert, nach dem humanitären Völkerrecht dürfe die Besetzung eines Gebietes während eines Konflikts nur vorübergehend sein. Die Besatzungsmacht sei verpflichtet, das Gebiet im Interesse der betroffenen Zivilbevölkerung zu verwalten und die Lage, wie sie zu Beginn der Besatzung bestand, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Die israelische Besatzung stehe nicht in Einklang mit diesen Grundprinzipien des Völkerrechts.