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Dienstag, 11.04.2023


Gesetz zu Kinderehen muss nachgebessert werden

Der Erlanger Jurist Mathias Rohe hat dazu aufgerufen, bei der Neufassung des Gesetzes "die Schutzinteressen der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen"

Erlangen/Karlsruhe (KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche in Karlsruhe entschieden, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Zwar sind weiterhin im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen in Deutschland unwirksam, allerdings müsse der Gesetzgeber die Folgen für die Minderjährigen regeln. Seinerzeit hatte das BVerfGE u. a. den Zentralrat nach einer Expertenmeinung gefragt, welche dieser dem Gericht auch zukommen ließ.

Als Beispiele nannte der Erste Senat Unterhaltsansprüche und eine Klärung der Möglichkeiten, eine solche Ehe nach der Volljährigkeit wirksam führen zu können. Der Bundestag muss das Gesetz bis 30. Juni 2024 überarbeiten. Das BVerfGE den ZMD um Expertenmeinung gebeten

Der Erlanger Jurist Mathias Rohe hat dazu aufgerufen, bei der Neufassung des Gesetzes zum Umgang mit Kinderehen "die Schutzinteressen der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen". Der Gesetzgeber trage eine Schutzverantwortung für Minderjährige, "auch und gerade im Hinblick auf so schwerwiegende Entscheidungen wie Eheschließungen", sagte Rohe am Mittwoch auf Anfrage.

Aus Sicht des Professors für internationales Privatrecht und islamisches Recht war zu erwarten, "dass das in aufgeregten Wahlkampfzeiten formulierte Gesetz grundlegende Bewertungsfehler enthielt, die nun korrigiert werden müssen". Das Gesetz sei unverhältnismäßig und in Teilen schädlich gewesen.