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Dienstag, 09.08.2022


Imam-Ali-Moschee Hamburg

Hamburg: Wieder Koranverbrennung vor der Blauen Moschee - Schura verurteilte diese Strafhandlung

ZMD: Hass und Gewalt gegen Religion ist keine kritische Meinung und muss entschiedener verfolgt werden - SPD-Hamburg bekundet Solidarität mit Muslimischen Verbänden

Nach Angaben der Hamburger Polizei hatte es am Wochenende einen schlimmen Vorfall vor dem islamischen Zentrum Hamburg an der Alster gegeben. Die meist von schiitischen Gläubigen bevölkerte Moschee ist in Hamburg auch als Blaue Moschee bekannt. Entsprechende Videos sind auch auf  YouTube zu sehen, wo eine kleine Gruppe von sogenannter Demonstranten Seiten aus dem Koran zerrissen, ihn getreten und angezündet haben, den Glauben schmähten und Besucher der Moschee beleidigten.



Das Islamische Zentrum Hamburg wie auch die Schura Hamburg kündigten daraufhin Strafanzeige wegen Volksverhetzung an. In einer Erklärung der Schura heißt es u.a.: „Wir verurteilen diese Form des entwürdigenden Umgangs mit religiösen Heiligtümern aufs Schärfste und werden Strafanzeige stellen. Diese grenzüberschreitende Tat verletzt nicht nur die religiösen Gefühle von MuslimInnen, sie stellt gleichzeitig eine gefährliche Provokation dar, um den gesellschaftlichen Frieden gewaltsam zu stören, denn für MuslimInnen ist der Koran die wörtliche Offenbarung Gottes und gilt als heilig.“.

Bisher schwiegen sich Vertreter von Senat, Parteien und Kirchen Hamburg zu dem Fall aus. Lediglich das iranische Außenministerium in Teheran teilte mit, dass der stellvertretende deutsche Botschafter zu einem Gespräch deswegen einbestellt wurde.

Der ZMD sagte dazu: „Hass und Gewalt gegen Religionsgemeinschaften sind kein legitimes Mittel, Meinung und Kritik zu üben, sondern sind strafrechtliche und gefährliche Entgleisungen, die geeignet sind, den Frieden und Zusammenhalt der Gesellschaft empfindlich zu stören. Die Tat muss entschieden und konsequent durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet werden“.

Untderdessen hat sich die SPD-Hamburg (nachträglich ergänzt am 25.08.22) an die Muslimischen Gemeinschaften in der Hansestadt gewandt. In einem  Schreiben teilt Stephan Dreyer, Vorsitzender des Arbeitskreises Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften u. a. mit, man „verurteile diese Aktion entschieden, weil sie das friedliche Zusammenleben von uns Hamburgerinnen und Hamburgern unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse und Weltanschauungen gefährdet. Wir verteidigen die Meinungsfreiheit sowie das Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Aber die bewusste Verunglimpfung religiöser Bekenntnisse, wie sie die Verbrennung von Seiten aus dem Koran darstellt, ist von den Freiheitsrechten unseres Grundgesetzes nicht gedeckt“. Stephan Dreyer teilte ferner mit: „Als Arbeitskreis der Hamburger SPD ist es uns ein Anliegen, Ihnen hiermit unsere Solidarität zu bekunden und Ihnen zu versichern, dass wir uns immer entschieden dafür einsetzen werden, dass Musliminnen und Muslime ebenso wie Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen, ihren Glauben und ihre Weltanschauung in wechselseitigem Respekt leben können“.