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Dienstag, 09.11.2021


Gerechtigkeit - Symbolbild

Opfer von Terroranschlägen müssen besser unterstützt werden

Seit 2020 auch rückwirkend Hilfe für Opfer (Halle, Hanau) - weitere Reformen des Opferentschädigungsrechts treten leider erst 2024 in Kraft

Am 11. April 2018 wurde erstmalig bundesweit ein zentraler Ansprechpartner für die Betroffenen von Terroranschlägen in Deutschland berufen. Als Bundesopferbeauftragter verfasste und veröffentlichte Edgar Franke am 2. November 2021 einen Abschlussbericht. Aus diesem geht hervor, wie die Betroffenen der Anschläge in u. a. Berlin, Halle und Hanau auf praktische, psychologische und finanzielle Weise unterstützt wurden. Zumindest werden damit die Hinterbliebenen in gebührender Weise mit mehr Hilfeleistungen versehen.

Seit 2018 mehr finanzielle Hilfen

Der Bundesopferbeauftragte agiert als Lotse diverser Unterstützungsangebote und bietet den Betroffenen vor Ort und auch Jahre nach der Tat seine Hilfe an. Zudem stellt die im Oktober 2020 errichtete Opferschutzplattform www.hilfe-info.de allen Betroffenen von Straftaten Informationen zu finanziellen und psychosozialen Unterstützungsangeboten zur Verfügung.

Ein weiterer Aspekt bildet die Vernetzung, der Austausch und die Zusammenarbeit der Akteure im Opferschutz auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Mittlerweile gibt es in 14 Ländern Opfer(schutz)beauftragte und/oder zentrale Anlaufstellen für Betroffene. Zudem wurden ebenfalls über Ländergrenzen hinaus auf Ebene der EU, Netzwerke geschaffen, um Terroropfer zu unterstützen.

Auf gesetzgeberischer Ebene wurde beschlossen, dass Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten im Jahr 2018 deutlich erhöht werden und auch rückwirkend den Hinterbliebenen zugutekommen. Seit 2020 erhalten ebenfalls Selbstständige und kleine Unternehmen finanzielle Unterstützung, wenn ihre Betriebsstätte zu einem Tatort wurde. Dies gilt auch für Betroffene in Halle und Hanau.

Umfassende Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

Ein weiterer wesentlicher Schritt stellt die umfassende Reform des Opferentschädigungsrechts dar, die jedoch in vielen Teilen erst 2024 in Kraft treten wird. Demnach würden Entschädigungsleistungen für dauerhafte Gesundheitsschäden fast verdreifacht werden. Es wurden aber auch Verbesserungen aufgenommen, die bereits jetzt gelten. So kann zum Beispiel ein Anspruch auf Leistungen der Traumaambulanz eingeklagt werden. Außerdem gilt die Gleichbehandlung aller Opfer von Gewalttaten, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus.

Wer Terrorismus sät, wird Zerstörung ernten. Diese Auswüchse treffen auch die Hinterbliebenen der Opfer besonders hart, welche weiterhin mit verbesserten Hilfeleistungen nicht schutzlos ausgeliefert werden sollten. 

In diesem Sinne sprach der Bundesopferbeauftragte in seinem Bericht Empfehlungen für die Zukunft aus. Dazu zählen u. a. längerfristige Förderungen von Opferhilfeeinrichtungen und umfassendere finanzielle und gesundheitliche Versorgungsmaßnahmen für Betroffene, eine transparente Aufklärung des Tatgeschehens (wie z.B. in Hanau), sowie die feste Verankerung von Themen wie Opferschutz und interkulturelle Kompetenz in der Polizeiausbildung.