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Donnerstag, 07.10.2021


Aufgenommene Auseinandersetzung der Betroffenen mit der Wahlleitung zur Wahlbehinderung und antimuslimischen Rassismus

ZMD stellt u.a. Strafanzeige in Sachen Wahlbehinderung in Bergheim-Kenten

Eine Muslima wurde Opfer von anitmuslimischen Rassismus in ihrem eigenen Wahllokal und wegen ihrem Kopftuch der Wahl verwehrt - Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung im Rathaus wurde der Dame die Wahlunterlagen ausgehändigt und sie konnte ihre Stimme abgeben.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und die Betroffene selbst haben unter rechtlichem Beistand der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg am 29.09.2021 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen Unbekannt u.a. wegen Beleidung, Wahlbehinderung und Nötigung wegen eines antimuslmischen, muslimfeindlichen Vorfalls während der Bundestagswahl am 26.09.2021 im Wahllokal in der Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim-Kenten erstattet.

Am 26.09.2021 wollte eine Wählerin im Rahmen der Bundestagswahl im Wahllokal 6 in der Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim-Kenten Gebrauch von ihrem Wahlrecht machen. Die Frau trug ein Kopftuch sowie einen Mundschutz. Eine Wahlhelferin verwehrte der Frau unter Hinweis auf das mutmaßliche Verhüllungsverbot ihr Wahlrecht auszuüben. Der Dame wurde erklärt, dass sie mit dem Kopftuch nicht das Wahllokal betreten und wählen dürfe. Auch nachdem sich unbeteiligte Dritte einmischten, wurde der Frau die Ausübung ihres Wahlrechts weiterhin verwehrt.

Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung wurde unmittelbar eine entsprechende Anweisung aus dem Rathaus an das Wahllokal vor Ort gegeben. Erst dann wurden der Dame die Wahlunterlagen ausgehändigt und sie konnte ihre Stimme abgeben. Die Situation war für die Betroffene im hohen Maße demütigend.

In einem Instagram-Post wurde die Konversation und Auseinandersetzung zwischen den Wahlhelfern und der muslimischen Frau und ihrer Freundin, welche kein Kopftuch trug und zum Wählen reingelassen wurde, festgehalten. (Siehe hier)

Trotz Wahlhelferschulungen: Solch diskriminierendes, antimuslimisches und demokratieschädigendes Verhalten gegenüber der muslimischer Frau

"Dieser Vorfall begründet den Anfangsverdacht der Beleidigung, der Wahlbehinderung, der Wahlfälschung, der Wählernötigung, der Wählertäuschung, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie der Volksverhetzung.", heißt es in der Pressemitteilung des ZMD.

Der Vorsitzende des ZMD, Aiman Mazyek, äußert sich wie folgt dazu:

„Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet, um diesen Skandal juristisch untersuchen zu lassen. Wir sind ein weltoffenes und demokratisch strukturiertes Land, und damit das so bleibt, muss auch der kleinste Zweifel daran aufgedeckt und beseitigt werden“.

Zudem hat der ZMD die Bergheimer Verwaltung unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen inzwischen aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, wie es trotz der Durchführung von Wahlhelferschulungen zu einem solch diskriminierenden, antimuslimischen und demokratieschädigenden Verhalten gegenüber der muslimischen Frau kommen konnte, ob hiervon weitere Wählerinnen betroffen waren und wie solche Vorkommnisse in Zukunft verhindert werden sollen.

Hier können Sie die Strafanzeige öffentlich einsehen und nachlesen: https://www.media-kanzlei.com/news/blog-artikel/media-kanzlei-unterstuetzt-zentralrat-der-muslime/