BDS Karikatur in Brazilien, Südamerika: Freiheit von Apartheid - Von Srr94 - Eigenes Werk
BDS-Beschluss des Bundestags rechtlich nicht bindend
Die Initiative äußerte die Sorge, dass "durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt" würden
München/Berlin Der Bundestagsbeschluss zur Boykott-Bewegung BDS ist rechtlich nicht bindend für andere Staatsorgane: Das geht aus einem Schreiben des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments hervor, über das die "Süddeutsche Zeitung" (vergangenen Mittwoch) berichtete. Der "schlichte Parlamentsbeschluss" von 2019 sei nicht mehr als eine "politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte", zitiert das Blatt aus der Ausarbeitung.
Eine Stellungnahme von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zum BDS-Beschluss hatte eine neue Debatte ausgelöst. Die Initiative äußerte die Sorge, dass "durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt" würden.
Mit großer Mehrheit hatte der Bundestag im Mai 2019 die BDS-Bewegung als "antisemitisch" verurteilt. Das Kürzel "BDS" steht für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen, wobei sich die Maßnahmen gegen Israel richten. Auch in Deutschland ruft die Bewegung zum Boykott gegen Waren, Dienstleistungen, Künstler, Wissenschaftler und Sportler aus Israel auf. Auf ihrer Website schreibt die Kampagne unterdessen, sie trete allen Formen des Rassismus entgegen, einschließlich Islamophobie und Antisemitismus.
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Grundrecht auf Meinungsfreiheit - Keine Rechtsgrundlage für Ausschluss von BDS-Unterstützern
Kommunen, so heißt es vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages weiter, würden durch den Beschluss nicht verpflichtet, "Einzelpersonen oder Organisationen, die der BDS-Bewegung nahestehen und diese unterstützen, die Nutzung öffentlicher Räume zu untersagen". Wer BDS-Unterstützer ausschließen wolle, könne den Beschluss bei Ermessensentscheidungen "im Rahmen der Abwägung" berücksichtigen, ihn jedoch nicht als Rechtsgrundlage heranziehen.
Kritik kommt unter anderem vom FDP-Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt. Die Regierung habe sich zu wenig um die "Operationalisierung des Beschlusses gekümmert", zitiert ihn die Zeitung. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verweist unterdessen auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit: Ein Gesetz, das etwa die Nutzung öffentlicher Räume durch BDS-Unterstützer untersagen würde, wäre demnach verfassungswidrig.
Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein und die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten die Initiative der Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen scharf kritisiert. Der Bundestagsbeschluss stelle niemanden unter Generalverdacht, der Kritik an der Regierung oder am Staat Israels äußere, so die Union.