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Dienstag, 25.08.2020
Grundgesetz
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"Rasse" oder "rassistisch"? - Änderung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz notwendig
ZMD unterstützt die Empfehlung des Instituts für Menschenrechte in Art. 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz den Begriff mit "rassistisch" zu ersetzen
Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein wissenschaftliches Grundsatzpapier zur Streichung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz im April 2010 herausgegeben, das nun eine länger anhaltende Diskussion seit 2010 mit sich zog, die aber jetzt in diesen Tagen wieder an Fahrt gewinnt.
Der ZMD unterstützt dieses Anliegen und die Empfehlung des Instituts für Menschenrechte den Begriff mit "rassistisch" zu ersetzen.
Im wissenschaftlichen Strategiepapier des Institutes für Menschenrechte heißt es:
"Der Gebrauch des Begriffs 'Rasse' im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes kann rassistisches Denken fördern, da er suggeriert, dass es unterschiedliche menschliche 'Rassen' gebe. Solange er in Bezug auf Menschen verwendet wird, löst er Irritation und Sprachlosigkeit aus, bis hin zu persönlichen Verletzungen. Dabei ist seine Verwendung keinesfalls notwendig.
Wir schlagen danach vor, den Begriff 'Rasse' zu streichen, stattdessen in Art. 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz 'rassistisch' einzufügen und wie folgt zu formulieren: "Niemand darf rassistisch oder wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."(...)
Es allein bei einer Streichung des Begriffs 'Rasse' zu belassen, ist nicht ausreichend, weil damit der Schutzbereich verengt würde. Zudem ist es zur Bekämpfung von Rassismus gerade notwendig, dass die Verfassung diesen beim Namen nennt und sich klar davon distanziert."
In die gleiche Richtung zielen die jüngsten Empfehlungen der Europarats Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und der schon bestehenden Empfehlung des UN-Ausschusses gegen Rassismus von 2008.
Rassismus tötet
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Streichung von "Rasse" nicht genug - Wortwahl wichtiger denn je
Das Denken in "Rassen" wurde in der Vergangenheit mehrfach wissenschaftlich wiederlegt, jedoch kommt das rassistische Denken und Handeln - welches sich um die Markierung einer bestimmten Gruppe von Menschen, nach Aussehen, Hautfarbe, religiös oder areligiös oder auch verschiedener Herkunft, dreht - leider natürlich in allen Gesellschaften und gerade heutzutage vor.
Die Problematik, dass sich Rasse meist ausschließlich an der Rassenlehre des Nationalsozialismus geknüpft ist, verkennt den eigentlichen Grund warum das Wort "Rasse" explizit im Grundgesetz aufgeführt wird, heißt es im Grundsatzpapier des Instituts für Menschenrechte.
Insbesondere wird dies deutlich durch die rassistische Verrohung der Sprache beispielsweise durch den bereits seit Jahrzehnten anhaltenden Rechtsextremismus in Deutschland und den rechten Parteien in ganz Europa.
Hierzu betonte Vorsitzender des ZMD Aiman Mazyek: "Die Aufführung des Begriffs läuft Gefahr auch die Opfer von erlebtem Rassismus zu verhöhnen und nimmt sich ein Stückweit der Sprache der Rassisten an.
Wir begrüßen daher den Schritt der Streichung und unterstützen die Empfehlung des Instituts für Menschenrechte den Begriff mit "rassistisch" zu ersetzen."
Zum wissenschaftlichen Grundsatzpapier des Instituts für Menschenrecht zum Begriff "Rasse" im Grundgesetz hier klicken
Zur Webseite des Instituts für Menschenrechte hier klicken