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Dienstag, 19.05.2020

ZMD hält bis Ende Ramadan und Eid am Maßnahmenkatalog des KRM fest

ZMD empfiehlt weiterhin alle Gemeinschaftsgebete, mindestens aber die Freitagsgebete, Tarawih (Ramadan Nachtgebete) und Festgebete in der Moscheegemeinschaft bis 31. Mai 2020 auszusetzen

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland empfiehlt weiterhin alle Gemeinschaftsgebete, mindestens aber die Freitagsgebete, Tarawih (Ramadan Nachtgebete) und Festgebete in der Moscheegemeinschaft bis 31. Mai 2020 auszusetzen.

Hierzu sagt ZMD-Vorsitzender Aiman A. Mazyek in der heutigen Pressemitteilung (19.05.2020): "Aus Fürsorge für die Gesundheit unserer Mitbürger und Gemeinden empfehlen wir unseren Moscheen daher bis mindestens zum 31. Mai an die in unserem Maßnahmenkatalog beschriebenen Regularien des KRM (Koordinationsrat der Muslime) festzuhalten."

Wissenschaft und Virologen bestätigen leider, dass die Entwicklungen und Zahlen der Corona Pandemie in Deutschland weiterhin kritisch sind. Infizierte in geschlossenen Räumen ohne Luftzirkulation und Austausch können virushaltige Tröpfchen ansammeln bis die Konzentration für eine Infektion ausreicht. Abstandhalten böte in solch einem Fall nur bedingt Schutz.

Zudem erinnert Mazyek weiter in der Pressemitteilung: "Heute Nacht ist der 27. Ramadan, eine Nacht, in der die Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr) am wahrscheinlichsten ist. Ich gratuliere den Gläubigen aus diesem Anlass und bitte Gott unsere Gebete zu erhören und unser Fasten und unsere Gottesdienste im Heiligen Monat Ramadan anzunehmen“.

Abschließend mahnt der ZMD-Vorsitzende: „Es ist unsere religiöse Verpflichtung, diese für alle muslimischen Gläubigen schmerzlichen Einschnitte in der Corona-Zeit - gerade in der gemeinschaftlichen Religionsausübung - zum Schutze unserer Mitmenschen auf uns zu nehmen. Wir sehen darin, Gottes Wohlgefallen zu finden."

Das Corona-Virus fordert die Mulsime auf, den Mitmenschen und sich selbst bestmöglich zu schützen und erfordert eine vorübergehende Ausnahme Situation für alle Muslime in Deutschland. Dies liegt im Sinne des Glaubens und der Beachtung der Unversehrtheit des menschlichen Körpers, welche dementsprechend von Allah (Gott) auf beste Weise belohnt wird, so der ZMD.