Der ZMD sieht in der Sterbebegleitung und der Schmerztherapie mit Palliative Care eine gute und menschenwürdige Alternative zur direkten aktiven Sterbehilfe.
Dazu sagte der Beauftragter des ZMD für Medizin, Umwelt und Tierschutz , Dr. M. Zouhair S. Halabi: „Dieses Urteil stellt leider einen weiteren Rückschritt in Richtung erlaubter aktiver Sterbehilfe dar. Gleichzeitig widerspricht es unserer Vorstellung der Würdigung (und Förderung) des Lebens und Sterbens eines jeden Menschen.“
Das Urteil aus Karlsruhe zum § 217 hat die assistierte Suizidhilfe nicht auf eine bestimmte Personengruppe wie schwerstkranke Menschen beschränkt. Dies könnte nun die Folge haben, dass Sterbehilfeorganisationen – Gründungen von Sterbehilfevereine und Geschäftemacher dürften gar die Folge sein - in die Lage versetzt werden, ihr Angebot allen suizidwilligen Menschen - sofern diese eigenverantwortlich entscheiden- zur Verfügung zu stellen.