Koblenz (KNA) Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Burkini-Verbot in Koblenzer Schwimmbädern vorerst außer Kraft gesetzt. Das Verbot sei "gleichheitswidrig", entschied das Gericht in Koblenz in einem Eilverfahren laut Mitteilung vom Freitag.
Der Eilantrag einer in Koblenz lebenden Muslimin gegen die seit Januar geltende Badeordnung der Stadt hatte damit Erfolg. Das Burkini-Verbot verstoße gegen das Grundrecht der Frau auf Gleichbehandlung, hieß es zur Begründung. Ein Burkini ist eine Badebekleidung für Musliminnen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt.
Das Oberverwaltungsgericht sah keine ausreichende Rechtfertigung dafür, dass die Badeordnung Neoprenanzüge für Leistungsschwimmer und Triathleten zulasse, nicht aber Burkinis. Neoprenanzüge könnten wie Burkinis den ganzen Körper bedecken und hätten unter Umständen eine Kopfhaube. Die ungleiche Behandlung von Burkinis und Neoprenanzügen sei sachlich nicht gerechtfertigt. Es bedürfe keiner Prüfung, ob die Badeordnung mit der Glaubensfreiheit in Einklang stehe.
Bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache bleibe die Verbotsregelung außer Vollzug. Zugleich regte das Gericht bei der Stadt an, das Burkini-Verbot gänzlich aufzuheben.