Wieder einmal erregen sich die Gemüterüber das Kopftuch der muslimischen Frau. Und wie immer werden die Betroffenen selbst nicht nach ihrer Motivation gefragt, sondern die Definition dessen, wofür das Kopftuch angeblich steht, erfolgt durch Dritte.
Ein Lieblingsargument ist, dass das Kopftuch nicht mit unseren Werten vereinbar sei. Doch, ist es! Unser Grundgesetz sieht eine plurale Gesellschaft für uns vor, in der jeder nach seiner Weltanschauung leben kann. Man darf nicht nur eine Religion haben, man darf sie auch praktizieren, sichtbar.
Zudem haben Eltern das Recht, ihre Kinder nach ihren auffassungen – religiösen oder nicht religiösen – zu erziehen und bei alledem nicht diskriminiert zu werden. Kinder, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, müssen nach religiösem Verständnis den Islam nicht praktizieren, dürfen es aber. So wie katholische Kinder, die zu jung für die Teilnahme an der Kommunion sind, mit zur Kirche gehen können. Das gleiche Prinzip findet sich im deutschen Recht: Nicht religionsmündig zu sein bedeutet nicht, dass einem die Praktizierung der Religion verboten werden kann.
Die allermeisten Mädchen, die ein Kopftuch tragen, fangen nach Beginn der Pubertät damit an. Es gibt keine nennenswerten Probleme an Schulen, wie eine Kleine anfrage im Landtag von NRW ergab. Einige wenige Eltern sind überzeugt, es ihren Töchtern leichter zu machen, wenn sie sie früh an das Kopftuch gewöhnen. Diese ansicht muss man nicht teilen, sie ist aber vom grundgesetzlich garantierten Erziehungsrecht gedeckt. Einige Kinder tragen Kopftuch aus eigenem Entschluss, weil sie es positiv sehen und Erwachsene nachahmen wollen.
Welchen Schaden dieses typische Verhalten anrichten soll, bleibt unbegründet. Die Scheindebatte, die auf dem Rücken aller Muslime ausgetragen wird, führt nur zur Polarisierung. Sie ist Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten und extremer muslimischer Gruppen, die versuchen, Mitglieder zu gewinnen, indem sie behaupten, es sei zwecklos, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Daher wenden wir vom Zentralrat der Muslime uns gegen jede art von Zwang, ein Kopftuch zu tragen oder es abzulegen.
Quelle: DIE ZEIT, 23.05.2019