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Sonntag, 25.02.2018


Debatte zur Vollverschleierung dient der AfD zur Stigmatisierung der Muslime in Deutschland

Am vergangenen Donnerstag debattierte der Bundestag auf Antrag der AfD über ein Verbot der Vollverschleierung. Geschlossen hat der Bundestag den Antrag der AfD kritisiert. Betroffenen Frauen wird mit diesem Antrag nicht geholfen. AfD nutzt den Bundestag als Bühne, um ihre Islam verachtende Ansicht zu verbreiten.

Der Bundestag hat einen AfD-Antrag zum Verbot der Vollverschleierung diskutiert. Der Antrag verstoße gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit, erklärte der innenpolitische Sprecher der Union, Stephan Mayer (CSU), am Donnerstag. Dieses sei "ein Kernpfeiler unserer Verfassung"..

Die SPD-Abgeordnete Esther Dilcher erklärte, es handele sich hier um eine Scheindebatte. Die Mehrzahl der Muslime trage keine Burka. Es gehe der AfD darum, den Islam in Deutschland zu stigmatisieren.

Der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio hatte zuvor die Burka als "ein Symbol der Unterdrückung" bezeichnet. Sie sei ein Zeichen bewusster Abgrenzung westlicher Kultur und atme "den Geist der Scharia". 

Die Scheinheiligkeit des Antrages wird bereits deutlich, wenn man sich den ersten Satz der Drucksache zur Begründung des Antrages durchliest. Darin wird vorgegeben: „Die angestrebte gesetzliche Regelung dient dem Schutz des Individualfreiheitsrechts der muslimischen Frau...“. Die AfD als Schutzpatronin der muslimischen Frau. Das gutmenschliche Deckmäntelchen, mit dem sich die AfD- Antragssteller verhüllen, soll die eigentliche Wahrheit verschleiern. Den Antragsstellern ist es nur recht, wenn islamische Erscheinungsformen aus dem öffentlichen Leben verschwinden.

Warum nun die Vollverschleierung? Die überwiegende Zahl der Muslime sieht die Vollverschleierung ebenso kritisch und sehen diese als nicht geboten an. Gerade mal eine geringe Zahl von 300 Frauen tragen eine Vollverschleierung und wahrscheinlich nur wenige Frauen werde zum Tragen gezwungen. Es ist klar, dass es weder um die betroffenen Frauen, oder um das Recht der Selbstbestimmung geht, wie der Antrag vorgibt. Frauen, die gegen ihren Willen eine Vollverschleierung tragen, hilft ein Verbot in keinster Weise. Der angebliche Gruppendruck, der entstünde, wenn es kein Verbot gibt, entlarvt die immer gleiche AfD-Denkart. Fremde Kulturen unterwandern die Gesellschaft und verunreinigen die eigene Kultur. Damit die „Unterwanderer“ keinen Erfolg haben, muss ihre Lebensform unterbunden werden. Um dieses Denkschema zu etablieren, bedient man sich der Vollverschleierung, weil man darauf hofft, hier am ehesten Unterstützung zu bekommen, um im Anschluss weitere muslimische Lebensgewohnheiten zu unterbinden und so immer weiter aus dem öffentlichen Leben zu verbannen.

Am Ende des Tages wird wieder eine reine rassistische Scheindebatte geführt, die der rassistischen Paranoia der AfD entspringt. Mit solchen Debatten versucht die AfD ihre Islam verachtende Haltung salonfähig zu machen. Der Antrag der AfD atme den Geist des Hasses auf andersdenkende Menschen und ist zudem fernab einer Verfassungskonformität. Das erkennt auch der geübte Nichtjurist. An juristischer Expertise fehlt es der AfD jedoch mitnichten und dennoch bringt die Fraktion einen verfassungswidrigen Antrag in den Bundestag. Und warum? Er dient allein der Stimmungsmache gegen Muslime und ihrer Stigmatisierung.