Dienstag, 05.04.2005
Wenn es in Frankreich ein Antidiskriminierungsgesetz gibt und es dort auch funktioniert, muss das in Deutschland nicht auch so gut funktionieren. In Frankreich haben wir schließlich einen französischen Gesetzgeber und eine französische Justiz. Ich nehme einmal an, dass dort ein vernünftiges Gesetz entstanden ist, das von der dortigen Justiz mit Augenmaß und zum Wohle der Allgemeinheit gehandhabt wird.
In Deutschland haben wir Deutsche Gesetzgeber und eine Deutsche Justiz. Das ist ganau der Punkt. Wir versuchen immer der Klassenbeste zu sein, schießen dabei gewaltig über das Ziel hinaus und erreichen damit das Gegenteil.
Der Deutsche Gessetzgeber und die Deutsche Justiz werden aus einem Antidiskriminierungsgesetz keine zusätzliche Hürde - nein sie werden eine regelrechte Chinesische Mauer gegen Neueinstellungen, Investitionen und überhaupt Flexibilität am Arbeitsmarkt errichten.
Dabei können sich die Großkonzerne mit ihren Juristenstäben wohl noch ganz gut wehren, aber nicht die kleinen und mittleren Unternehmen. Diese sind der Justizwillkür dann völlig schutzlos ausgeliefert, denn jeder der das will, kann sich ja diskriminiert fühlen und ein "cleverer" Anwalt wird mit ihm durch sämtliche Gerichtsinstanzen gehen und dadurch eine vielleicht bis dahin noch gut funktionierende kleinere Firma ruinieren. Das kann er ja ganz risikolos machen, denn die "Beweislast" liegt ja bei den Firmen. Diese werden dann bei Neueinstellungen noch vorsichtiger sein und Bewerber, die irgendwie nach Minderheit aussehen erst gar nicht zum Bewerbungsgespräch einladen oder die Stelle von vornherein ins Ausland verlagern. So erreichen wir das Gegenteil von dem was angestrebt wurde.