Sonntag, 13.03.2005
Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) verurteilte vor kurzem den Anführer zu viereinhalb Jahren, die Mittäter zu Bewährungsstrafen von acht Monaten bis zwei Jahren. Einige hatten gestanden, Anschläge auf Geschäfte und Imbissbuden von Ausländern verübt zu haben. "Wenn sich elf Männer zu einer Vereinigung zusammenschließen, um ´das Havelland von Ausländern zu säubern´, ist das terroristisch", so Vorsitzende Richterin Thaeren-Daig.
Es war die bundesweit erste Verurteilung nach der Änderung des Paragraphen 129 a) - Bildung terroristischer Vereinigungen - 2003. Ende der 70er und in den 80er Jahren gab es zuletzt mehrere Verurteilungen in der rechten Szene wegen Bildung terroristischer Vereinigungen. Das Gericht folgte im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für fünf Angeklagte Bewährung beantragt, für einen gemeinnützige Arbeit und für den Rest Freispruch. Der Verteidiger des Hauptangeklagten geht in die Revision.
Zur Tatzeit waren die Verurteilten 14 bis 18 Jahre alt. Nach Auffassung des Gerichts wollten sie mit den 2003 und 2004 verübten zehn Anschlägen Ausländer vertreiben. Es sollte "ein Fanal" gesetzt werden, um ein Klima der Angst zu verbreiten. Dazu gründeten sie die rechtsgerichtete Kameradschaft "Freikorps". Verletzt wurde bei den Anschlägen niemand. Der Schaden betrug 800000 Euro.
Laut Angeklagten wurde der heute 20-jährige Hauptangeklagte - ein Abiturient - nach "Freikorps"-Gründung zum Anführer, andere zum Schriftführer oder Kassierer ernannt. Die ausländerfeindlichen Ziele seien festgelegt worden. Das Protokoll, das von elf Angeklagten mit Initialen unterzeichnet wurde, sei später vernichtet worden. "Dieser Gruppenwille war ursächlich für die Anschläge", so die Richterin.