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Donnerstag, 14.07.2016
Eingriff in die Relgionsfreiheit
EU-Generalanwältin und der ZMD lehnen das geforderte Kopftuchverbot im Beruf ab
EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston sowie der Zentralrat der Muslime in Deutschland halten das Kopftuchverbot für eine Software-Ingenieurin in Frankreich für eine «rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung». Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, sei integraler Bestandteil der Religionsfreiheit, so Sharpstons Einschätzung am Mittwoch in Luxemburg.
Geklagt hatte eine muslimische Projektingenieurin. Sie war 2009 von einem IT-Beratungsunternehmen in Frankreich gekündigt worden, weil sie sich weigerte, auf ihr Kopftuch beim Kontakt mit Kunden zu verzichten. Vorstandsmitglied und Frauenbeauftragte des ZMD Houaida Taraji erklärte heute in Berlin: “Ob mit Kopftuch oder ohne sollte jede Frau selbstbestimmt entscheiden. Frauen mit Kopftuch zu bevormunden oder gar zu diskriminieren ist der falsche Weg und kommt einem Berufsverbot gleich.
In einem ähnlichem Fall vom Mai 2016, in der die Klägerin nach drei Jahren von ihrem Beruf als Rezeptionistin bei einer Sicherheitsfirma gekündigt wurde. Damals schlug eine weitere EU-Generalanwältin Juliane Kokott in ihrem Gutachten die Genehmigung, dass Abnehmen des Kopftuches im Beruf fordern zu dürfen durch den Arbeitgeber aus. Die Entscheidung für die jeweiligen Fälle wird in einigen Monaten erwartet. Der ZMD ist besorgt, dass von nun an muslimische Frauen im Beruf bis zur Urteilsverkündung kaum eine Rechtssicherheit im Beruf haben werden.