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Donnerstag, 07.07.2016

Der Streit um das Kopftuch

Verwaltungsgericht Augsburg kippt Kopftuchverbot in Justiz

Augsburg (KNA) Das in Bayern praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Augsburg rechtswidrig. Bayerns Justizminister Winfried Bausback kündigte am Donnerstag kurz nach dem Urteil Berufung an. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Stationen im Streit um das Kopftuch.

1961: Die Bundesrepublik und die Türkei vereinbaren ein Anwerbeankommen. In den folgenden Jahrzehnten kommen Millionen Türken als Gastarbeiter nach Deutschland - die meisten bleiben. Damit kommt auch das Kopftuch als Kleidungsstück muslimischer Frauen in die Gesellschaft.

2002: In seiner Islam-Charta bekennt sich der Zentralrat der Muslim in Deutschland zum Grundgesetz und fordert zugleich, in der Bundesrepublik müsse eine würdige muslimische Lebensweise möglich sein. Dazu zählt der Zentralrat das Kopftuch.

2003: Nach jahrelangem Rechtsstreit entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Fall Fereshta Ludin mit fünf zu drei Stimmen, dass einer muslimischen Lehrerin nicht ohne ein konkretes Gesetz verboten werden darf, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Damit sind die Länderparlamente als Gesetzgeber am Zuge und erlassen in den folgenden Jahren unterschiedliche Regelungen.

2003: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt von 2002, nach dem das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen an einem nicht-staatlichen Arbeitsplatz kein ausreichender Kündigungsgrund ist.

2004: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) befasst sich erstmals mit dem Kopftuch und billigt das von türkischen Ausbildungseinrichtungen verhängte Verbot. Die Klage wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Religionsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung weisen die Straßburger Richter ab.

2011: Das Tragen einer Mütze in der Schule kann aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt als religiöse Bekundung gewertet und damit verboten werden. Das Gericht stellt darauf ab, dass die Kopfbedeckung «erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird». Der Fall kommt nach Karlsruhe.

2015: Das Bundesverfassungsgericht kippt ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen. Ein Verbot sei nur dann möglich, wenn das Tragen der muslimischen Kopfbedeckung eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden bedeute.

2016: Das Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet, dass das in Bayern seit acht Jahren geltende Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen rechtswidrig sei. Es handele sich um einen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit ohne gesetzliche Grundlage.