Mittwoch, 22.09.2004
DEUTSCHSPRACHIGER MUSLIMKREIS BRAUNSCHWEIG E. V .
Braunschweig, den 17.09.2004
PRESSEMITTEILUNG
Am Freitag, den 17.09.2004 hat nun zum 3. Mal in Braunschweig ein staatlich-polizeilicher Akt gegen muslimische Mitbürger stattgefunden. Über 100 Personen muslimischen Glaubens sahen sich nach Verrichtung ihres Freitagsgebetes gezwungen, sich in eine lange Schlange vor dem vollständig verriegelten Ausgang der Gebetsräume des DMK e.V. einzureihen, um dann von Polizeibeamten in entwürdigender Manier kontrolliert zu werden, bevor ihnen das Verlassen des Geländes gestattet war.
Es wurde sogar die „Abstempelung“ – aus der Nachtszene bekannt - bereits kontrollierter Personen angekündigt, um durch diese schafsherdenähnliche Markierung kontrollierte von nicht kontrollierten Ein derartiges, an Ausnahmezustände erinnerndes Vorgehen, bei dem Muslime explizit und ausschließlich in ihrer persönlichen Freiheit sowie in ihrem Ruf degradiert werden, scheint zur traurigen Alltagsrealität der Stadt Braunschweig zu gehören. Unmittelbar daran schließt sich die Frage nach Religionsfreiheit in Deutschland an – de facto oder lediglich de iure? Es stellt sich die Frage, ob die Zugehörigkeit zum islamischen Glauben bewusst und gewollt zu einer gesellschaftlichen Stigmatisierung mutieren soll. Weisungsgebende Verantwortliche seien an dieser Stelle aufgerufen, sich über diese Auswirkung bewusst zu werden, und derartige Niederträchtigkeit in Zukunft zu unterlassen. Es existiert kein besorgniserregender Anlass von Seiten der Braunschweiger Muslime zu derartigen Razzia-artigen Kontrollen. Weder kommt es durch mentale Repressalien von Mitbürgern zu einem friedlicheren Zusammenleben von Menschen aller Religionen in Braunschweig, noch wird durch diese Aktionen die Integration gefördert.
Da der menschliche Appell das mehrfache Vorkommen dieser Untat nicht verhindern konnte, scheint dem DMK e.V. eine Überprüfung der Rechtsgrundlage solcher Einschüchterungen sinnvoll.
Deutschsprachigen Muslimkreises Braunschweig e. V.