Donnerstag, 06.06.2002
Geldbuße für Volksverhetzung
33-Jähriger rastete am 11. September vor dem Bildschirm am
Bahnhof aus / "Man sollte alle Moslems vergasen"
Weil er öffentlich gefordert hatte, "alle Moslems zu vergasen", hat das
Amtsgericht Frankfurt einen 33 Jahre alten Versicherungsangestellten
wegen Volksverhetzung per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von
5400 Euro (120 Tagessätze zu 4 5 Euro) verurteilt. Ferner muss er eine
Geldbuße von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Tatort war der Frankfurter Hauptbahnhof. Vor der dort angebrachten Großleinwand
hatte der 33-Jährige am 11. September 2001 mit vielen anderen die aktuelle
Berichterstattung über den terroristischen Anschlag auf das World Trade Center in
New York verfolgt.
Als gerade Bundesinnenminister Otto Schily in einem Interview erklärte, es
bestehe keine konkrete Gefährdung der Bundesrepublik, rastete der Angestellte
nach Zeugenaussagen aus. "Er hat die Umstehenden regelrecht aufhetzen wollen",
sagte einer der Beobachter. "Er schrie: ,Wir haben drei Millionen Moslems in
Deutschland. Man sollte sie alle vergasen.' Durch die Bank haben alle dazu
geschwiegen." Lediglich ein Moslem, der in der Gruppe gestanden hatte, und zwei
durch die Schreierei angelockte Bahnpolizisten erstatteten daraufhin Strafanzeigen
gegen den 33-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte und beantragte beim Amtsgericht einen
Strafbefehl. Den wollte der Angestellte nicht akzeptieren und legte Einspruch ein,
über den am Mittwoch verhandelt wurde.
Bereits vor der Sitzung machte der Angeklagte auf dem Gerichtsflur lauthals
Stimmung. Er sei eben ein emotionaler Mensch, erklärte er. Und eigentlich habe er
den öffentlichen Frieden damals gar nicht gestört, denn der sei ja durch den
Anschlag selbst schon gestört gewesen.
Mit einer vorbereiteten zehnseitigen Rechtfertigungsrede betrat er dann den
Verhandlungssaal, doch Amtsrichterin Heidrun Walter machte ihm gleich klar,
dass er besser fahre, wenn er seinen Einspruch zurücknähme. Die
Anklagebehörde sei mit der Bewährungsstrafe und der Geldbuße am untersten
Rand des Strafrahmens der Volksverhetzung geblieben. Würde die Sache jetzt
erörtert, käme nach seinen bisherigen Einlassungen ans Gericht wohl kaum ein
Freispruch heraus, sondern mindestens eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.
Nach einigem Hin und Her willigte der Angeklagte ein.
Seine Sorge, die Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung könnte in seinem
Führungszeugnis erscheinen, räumte Richterin Walter aus. Das muss er nur
befürchten, wenn die Bewährung wegen erneuten Fehlverhaltens widerrufen werden
müsste.