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Montag, 14.07.2014
Trotz Urteil: Sprachtest wird bei Zuwanderung bleiben
Gesetzgeber muss aber Härtefälle regeln und Interessenausgleich zwischen Familienzusammenführung und dem gesellschaftlichen Interesse der Integrationsförderung herstellen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH ) hat mit Urteil vom 10. Juli 2014 entschieden, dass die deutschen Sprachtests für türkische Staatsangehörige, die zu ihren Ehepartnern in Deutschland nachziehen möchten, in ihrer jetzigen Form gegen Europarecht verstoßen..
Der EuGH hat allerdings nicht geurteilt, dass der obligatorische Deutschtest für nachziehende Ehepartner generell verboten ist. Dem Gesetzgeber ist es weiterhin erlaubt, etwa zum Zweck der Integrationsförderung Sprachkenntnisse vor der Einreise zu verlangen. Der Gerichtshof stößt sich lediglich daran, dass der deutsche Gesetzgeber hier eine zu pauschale Regelung getroffen hat. Nach dem Urteil des Gerichtshofs muss es vielmehr möglich sein, auf die Umstände des Einzelfalls, d.h. auf die konkrete Lebenssituation des nachzugswilligen Ehegatten Rücksicht zu nehmen.
Das Bundesinnenministerium allerdings will dennoch weiter Prüfungen abhalten. Sie seien "unverzichtbar für die Integration von Zuwanderern", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), dem Nachrichtenmagazin Spiegel laut Vorabmeldung. "Es wird bei allgemeinen Sprachtests bleiben", so Krings.
Aber dennoch es muss der Interessenausgleich neu zwischen dem individuellen Interesse auf Familienzusammenführung und dem gesellschaftlichen Interesse der Integrationsförderung herzustellen sein.
„Der Ball liegt nun im Feld des Gesetzgebers und damit der Politik. Sie muss jetzt rasch entscheiden, wie sie das berechtigte Interesse des Staates an sprachlicher Integration umsetzt und zugleich im Einzelfall unzumutbare Härten vermeidet“, sagte Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Prof. Dr. Christine Langenfeld.