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Dienstag, 29.04.2014

Mehrheit der Deutschen für Gleichstellung des Islam

Weitere interessante Ergebnisse aus dem Integrationsbarometer und Jahresbericht des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration

Die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet eine religiöse Gleichstellung des Islam, einer Sonderbehandlung aus religiösen Gründen begegnet sie mit Skepsis. Das geht aus dem Integrationsbarometer und dem Jahresbericht des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration hervor, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde - hier vollständig abrufbar. Damit geht die Mehrheit der Deutschen dacor mit der Erwartung der Muslime selber, die nämlich eine Sonderbehanldung ebenso ablehnen die  relgionsverfassungsrechtliche Umsetzung vorziehen.

Eine knappe Mehrheit der Befragten mit und ohne Einwanderungsgeschichte hält den islamischen Religionsunterricht an Schulen für richtig, etwa zwei Drittel sprechen sich dafür aus, dass islamische Theologie an deutschen Universitäten gelehrt wird. Religiös begründete Wünsche auf eine Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht werden jedoch entschieden abgelehnt. Ebenso missbilligend reagiert eine knappe Mehrheit der eingewanderten Befragten und eine deutliche Mehrheit der deutschen Bevölkerung auf Kopftuch tragende Lehrerinnen an staatlichen Schulen. Lezteres ist trotz der vorurteilsbeladenen Diskussion fast ein postives Ergebnis.

„Auch wenn Deutschland bei der institutionellen Gleichstellung des Islam vorangekommen ist, bleibt von Seiten des Staates, aber auch der islamischen Verbände noch viel zu tun“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats, die Göttinger Juristin Christine Langenfeld in Berlin. Die islamischen Verbände müssten weitere Anstrengungen unternehmen, um eine oder mehrere islamische Religionsgemeinschaften mit transparenten Strukturen zu gründen. Dieser Ausage ist kaum was entgegen zu setzen, doch schweigt sich der Sachverständigenrat aus, was den die Bringschuld des Staates im Konkreten sein könnte.

Sowohl Bremen als auch Hamburg haben inzwischen Staatsverträge mit muslimischen Gemeinschaften geschlossen, die allerdings nur Rechte zusammenfassen, die ohnehin schon gelten, etwa das Recht, aus religiösen Gründen der Schule oder dem Arbeitsplatz fernzubleiben oder auf Abweichungen bei der Sargpflicht auf Friedhöfen.

Außerdem wurde vereinbart, soziale Einrichtungen der islamischen Gemeinschaften „auch hinsichtlich der Förderung“ mit anderen freien Trägern der Wohlfahrtspflege gleichzustellen. Alle Verträge weisen darauf hin, dass die islamischen Religionsgemeinschaften „im Rahmen ihrer weiteren organisatorischen Entwicklung die Erlangung der Rechte von Körperschaften öffentlichen Rechts“ anstreben. Hier gibt es bereits in einigen Bundesländern erste Ansätz und die Bundesregierung hat das Thema Wohlfahrt und Seelsorge ja wie bekannt sein dürfte auf das Schild gehoben.