islam.de - Druckdokument - Druckdatum: Freitag, 22.11.24
http://www.islam.de/23551.php
islam.de - Alle Rechte vorbehalten
Donnerstag, 24.04.2014
Münster ändert muslimisches Beiratsmodell
Damit sind die Rechte der islamischen Religionsgemeinschaft und der Standort Münster gestärkt worden – KRM begrüßt Neuregelung
Ab sofort können direkt mit den muslimischen Religionsgemeinschaften bekenntnisgebundene Studiengänge, Studien- und Prüfungsordnungen am Zentrum für islamische Theologie (ZIT) eingeführt und Professuren besetzt werden. Das beschloss der Senat der Hochschule, das höchste Entscheidungsgremium der Lehrenden und Lernenden, am Mittwochabend durch eine Neuregelung für den «konfessionellen Beirat für Islamische Theologie». Dieses Gremium soll über die Glaubenstreue in Lehre und Forschung wachen, wie das die Kirchen bei den christlichen Theologien an allen eigentlich religiös neutralen Hochschulen tun.
Die Aufgaben übernimmt, zunächst bis Ende 2015, der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM). Er ist der Zusammenschluss von vier großen muslimischen Verbänden in Deutschland (DITIB, Islamrat, VIKZ und ZMD. Künftig hat die Hochschule auf Seiten der Religion keine Stimme mehr, dafür ist vielmehr der KRM allein zuständig. Der Dachverband wird damit wie eine Religionsgemeinschaft behandelt.
Die «Übergangsregelung» sei eine «pragmatische Lösung», um «Handlungsfähigkeit am islamischen Theologie-Zentrum herzustellen». Die war bislang dadurch blockiert, dass der konfessionelle Beirat seit 2011 kein einziges Mal zusammengetreten war.
In einer ersten Stellungnahme gegenüber islam.de begrüßte der KRM-Sprecher Ali Kizilkaya die neue Regelung und die Entscheidung des Senats der Uni Münster: „weil es den religionsverfassungsrechtlichen Vorgaben im Wesentlichen entspricht“.
Zudem gab Kizilkaya an, daß diese im Mittelpunkt der Gespräche mit dem NRW-Wissenschaftsministerium der vergangenen Wochen standen. Mit Verweis auf das KRM-Gutachten war dort bisher „die Causa Khourchide nicht Gegenstand der Gespräche“ so Kizilkaya abschließend. (Quelle: Eigene/KNA)