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Montag, 31.03.2014
ZMD: Es gibt kein Kultur-Rabatt im Islam bei Mord oder anderen strafrechtlichen Handlungen
Studie des Max-Planck-Instituts: Die Justiz gibt Ehrenmördern keinen `kulturellen Rabatt`."
Angesichts der befremdlichen Verquickung von Inkorrektheiten bezüglich eines Gerichtsurteiles in Wiesbaden, hat der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) in der letzten Woche folgende Stellungnahme auf islam.de veröffentlicht:
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland weist zum wiederholten (!) Male unmissverständlich darauf hin, dass sogenannte „Ehrenmorde, landläufig – in religiös nicht näher bezeichneten Kontexten – auch „Familiendramen“ genannt, sich in keinster Weise mit dem Islam begründen lassen. Der Islam verbietet Mord aufs Schärfste und vergleicht diesen sogar in einer prophetischen Überlieferung mit der Auslöschung der ganzen Menschheit. Ebenso ist die Zwangsverheiratung im Islam vollkommen verboten. Diese Grundsätze sind unveränderliche, anerkannte und einheitliche Lehrmeinungen in der gesamten islamischen Welt. Dazu gibt es einen eindeutigen Konsens unter allen Gelehrten des Islam.
Daher hat der Zentralrat der Muslime mit Verwunderung das Gerichtsurteil gegen einen Deutsch-Afghanen am letzten Montag in Wiesbaden aufgenommen. In der Urteilsbegründung heißt es, der Täter habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“. In Bezug auf die „religiöse Herkunft“ handelt es sich bei der Beurteilung dieses Mordes durch den zuständigen Richter um ein erschreckendes Missverständnis hinsichtlich der Lehren des Islams."
Dazu sagte heute die Generalsekretärin Nurhan Soykan: "Es gibt keinen kulturellen oder vermeintlich religiösen Rabatt, wenn Menschenrechte oder das Strafgesetz missachtet wird. Man sollte diese Taten nicht als Ehrenmorde kennzeichnen. Sie dürfen nicht in irgendwelchen religiösen Kontexte gestellt werden und sie sind in keinster Weise mit dem Islam zu begründen." Siehe auch Berichterstattung in der DW und vor einigen Jahren in Hamburg
Deutsche Strafgerichte behandeln sogenannte Ehrenmörder nicht milder als andere Beziehungstäter, sondern sogar strenger. Das ergibt eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, die demnächst erscheint und über die der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet. Die Forscherin Julia Kasselt hat 78 Fälle zwischen 1996 und 2005 ausgewertet, bei denen die Täter Partner oder Verwandte wegen kultureller "Ehrenkodizes" angegriffen hatten.
Kasselt verglich die Urteile mit 91 Schuldsprüchen gegen Partnermörder, die etwa aus Eifersucht getötet hatten, und stellte fest, dass Letztere deutlich milder bestraft wurden. Das Fazit der Forscherin: "Die Justiz gibt Ehrenmördern keinen `kulturellen Rabatt`."