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Freitag, 10.05.2013
AABF-Aleviten aus Bayern fordern alle Muslime auf, sich von der Scharia zu distanzieren - Der Münchener Imam Benjamin Idriz kommnentiert
Die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. – Landesvertretung Bayern (AABF) hat in einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2013 die Muslime in Deutschland aufgefordert, sich „von der Scharia zu distanzieren“ und das „Grundgesetz“ zu bejahen. Die Position der AABF zeigt, dass hier fundierte Aufklärung geboten ist. Der Imam Benjamin Idriz hat dies gemacht:
Die Scharia ist kein feststehender Codex, den man in einem Buch nachschlagen könnte. Deshalb ist es grundsätzlich verfehlt, die Scharia mit einer Verfassung wie z.B. dem deutschen Grundgesetz auf eine Stufe zu stellen. Die AABF müsste wissen, dass die Sichtweise, die Scharia als Gegensatz zum Grundgesetz zu verstehen, den Muslimen völlig fremd ist. Die Scharia grundsätzlich und unhinterfragt mit demokratiefeindlichen Vorgaben zu verbinden, zeugt von einer bewusst oder unbewusst irreführenden und in jedem Fall unverantwortlichen Herangehensweise an religiöse Werte. Ich meine, dass die Religionsgemeinschaften sich gegenseitig mit Respekt und Wertschätzung begegnen sollten und sich in ihren religiös-theologischen Angelegenheiten nicht in Frage stellen geschweige denn attackieren sollten.
Es wird ind er Pressemitteilung der AABF nicht erläutert, welche Kompetenz Dr. Aydin Findikci beansprucht, um Muslimen insgesamt ein bestimmtes Verständnis von Scharia als allgemeingültig zu unterstellen? Woher bezieht er und woher bezieht die AABF die Autorität, vermeintliche islamische Grundpositionen vorzugeben?
In der Geschichte des Islam herrschte zu keiner Zeit ein Konsens über die Auslegung der Scharia. Deswegen existierte niemals und existierte auch heute kein Buch mit dem Titel „die Scharia“, mit welchem sich Muslime identifizieren oder von dem sie sich distanzieren könnten. Im Laufe der Geschichte haben die Gelehrten sich vom islamischen Glauben inspirieren lassen, um Regeln und Bestimmungen zu verschiedenen Fragen des Lebens zu entwerfen – zur religiösen Praxis, zum Recht, zu Ethik und Moral, zum Handel und Finanzwesen usw. Herausgekommen sind z.B. Stellungnahmen zu Halal-Produkten, zum Verbot des Verkaufs von Drogen, zu zinsfreien Banken, korruptionsfreien Verwaltungen und vieles mehr. Scharia bezeichnet die Summe nicht nur der religiösen Pflichten (fard), sondern vielmehr das Erlaubte und zulässige Maß (halal), welches das Leben des Einzelnen und der Gemeinschaft prägt. Der Glaube an Gott, seine Gesandten wie Muhammad oder Jesus, die Verrichtung der Gebete oder das Fasten im Ramadan, die Verpflichtung zur Aufrichtigkeit oder zur Religionsfreiheit für Andersgläubige, sind schariakonforme Positionen. Das alles wäre aber von einem generellen Ansinnen an Muslime, sich „von der Scharia zu distanzieren“, mit infrage gestellt. Wenn der Glaube an Got ein Teil der Scharia ist, so käme die Ablehnung der Scharia einer Ablehnung des Glaubens an Gott gleich, was wiederum der Glaubensfreiheit widerspräche, und damit dem Grundgesetz. Scharia ist Inspiration für eine ethisch-moralische Verbundenheit zwischen Gott und Mensch, aber kein Gesetzbuch.
Gottes Anliegen ist es, eine Beziehung zum Menschen zu knüpfen. Wie für jede gelingende Beziehung, braucht es dafür eine tragfähige Grundlage. Und die liefert uns Gott durch Seine Offenbarung, die Er als Leitfaden den Menschen immer wieder mitgegeben hat. Gott schließt, auch nach koranischer Auffassung, immer wieder Seinen Bund mit den Menschen: mit Noah, mit Abraham, mit Mose und seinem Volk. Sure 2 Vers 40 heißt es z.B.: „Ihr Kinder Israels, gedenkt der Gnade, die Ich euch geschenkt habe. Erfüllt die Verpflichtung Mir gegenüber, Ich erfülle Meine euch gegenüber“.
Für diese „Verpflichtungen“, für die Bestimmungen, die jeweils zu dem Bund gehören, hat die islamische Tradition das Wort „Scharia“ geprägt, wörtlich „der Weg zur Wasserquelle“. Leider wird der Begriff durch missbräuchliche Verwendung entsetzlich entstellt - auf der einen Seite von einigen Muslimen in manchen Ländern, auf der anderen Seite von unwissenden oder auch bewusst irreführenden Individuen, Institutionen oder Netzwerken. Damit wurde und wird dem Missbrauch und der Diskreditierung dieses Begriffs Tür und Tor ge¬öffnet und der Hass auf den Islam weiter geschürt, der auch in Deutschland schon wiederholt in Blutvergießen gemündet hat.
Die Bestimmungen des Bundes durch Mose sind in der Tora detailliert niedergelegt. Dort ist oft von Körper- und Todesstrafe die Rede, und auch von Gegenwehr gegen militante Feinde. Die jüdische Tradition hat daraus eine religiöse Rechtsprechung, die sog. Halacha, abgeleitet (das hebräische Wort bedeutet wörtlich ebenfalls „Gehen“ oder „Weg“). Dennoch sind wir uns sicher einig, dass das, was Gott den Israeliten zu jener Zeit anempfohlen hat, heute in ganz anderer Weise, und keineswegs eins zu eins dem Buchstaben nach, in unsere Kultur und Zeit übertragen werden muss. Niemand würde sich heute mehr in Deutschland zu der absurden Forderung verleiten lassen, von Juden eine Distanzierung von der Halacha einzufordern.
»Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, das sage ich euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird auch nicht der kleinste Buchstabe des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist.« (Matthäus, 5, 17-18) So eine deutliche Aussage über das „Gesetz Gottes“, wie sie im Neuen Testament bezeugt wird, existiert im Koran nicht. Im Koran verwendet Gott kein einziges Mal das Wort „Gesetz“ (arb. Qanun)“ Und trotzdem wird von uns Muslimen verlangt, uns von dem „Gesetz Gottes“ zu distanzieren, obwohl das Gesetz nicht im Koran sondern im Alten und Neuen Testament erwähnt wird. Niemals kämen wir als Muslime auf den Gedanken, von Christen oder Juden zu verlangen, dem „Gesetz Gottes“ abzuschwören.
Mit dem Bund, den Gott durch Muhammad geschlossen hat, ist es nicht anders, als mit dem Alten und Neuen Bund der Bibel. Niemand kann fordern, den Wortlaut der Tora oder des Evangeliums zu verändern, und beim Koran ist es genauso. Die Scharia meint Wegweisung für den Gottessuchenden und nicht unbedingt ein dogmatisches, ahistorisches Gottesgesetz. Das ist die vorherrschende Interpretation der Scharia vonseiten rationaler Theologen. Für sie ist Scharia ein Synonym für ethisch-moralische Werte. Somit muss das z.Zt. leider weit verbreitete Scharia-Verständnis, das einen theokratischen Staat anstrebt, ersetzt werden durch eine innerliche Religiosität, die das moralische Wesen des Islam hervorhebt.
Im Islamverständnis der weitaus meisten Muslime in Deutschland haben mittelalterliche Körperstrafen und demokratiefeindliches Staatsverständnis keinen Platz, genauso wenig wie das für die meisten Christen, Juden und Atheisten im Europa des 21. Jahrhunderts hoffentlich gilt.
Die Religion ist der Text, die Scharia ist der Kontext
Gott hat zu einer bestimmten historischen Zeit in bestimmte kulturelle Begebenheiten hinein Seine Botschaft herabgesandt, deren Wortlaut unveränderlich ist. Doch die Auslegungen haben sich im Laufe der Zeit immer verändert und müssen sich auch weiterhin verändern.
Die von Gott offenbarte Religion und die ethischen Werte der Religionen sind fest, überzeitlich und keiner Veränderung unterworfen. Die Regeln und Gesetze hingegen, die von den Menschen entweder in direkter Anlehnung an diese Werte oder ¬ihrem Sinne nach festzulegen sind, verändern sich je nach den zeitlichen und gesellschaftlichen Bedingungen.
Der Begriff des Friedens (salam) und der Sicherheit (emn) des Anderen im Islam hat muslimische Rechtsgelehrten wie z.B. Schatibi (gest. 1338) dazu gebracht, den geschichtlichen, moralischen und rechtlichen Grundsatz, welcher auf dem Geiste des islamischen Rechtes, der Scharia, basiert, hervorzuheben, nach dem jeder Nicht-Muslim in einer muslimischen Gesellschaft fünf grundlegende Menschenrechte hat: 1. Den Schutz der Glaubensfreiheit (din) 2. Den Schutz des Lebens (hayat) 3. Den Schutz der Vernunft (aql) 4. Den Schutz des Eigentums (mal) 5. Den Schutz der Würde (ird).
Diese fünf Ziele, die dem islamischen Recht zugrunde liegen, enthalten, modern ausgedrückt, die Grundrechte und -freiheiten des Menschen. Die Scharia ist also nicht dem menschlichen Gewissen übergeordnet, sondern beide ergänzen sich gegenseitig. Diese Prinzipien hinsichtlich der Bedürfnisse eines jeden Menschen werden eigentlich auch im säkularen Denken vertreten.
Wenn die Muslime in Deutschland das Grundgesetz lesen, so finden sie nicht die kleinste Spur eines Verstoßes der soeben erwähnten Kriterien für islamisches Rechtsempfinden. Daher ist das deutsche Grundgesetz islamkonform und das zeitgemäße Rechtsdenken der meisten Muslime in Deutschland uneingeschränkt grundgesetzkonform. Wo das politische System die Würde und Gleichheit des Menschen garantiert, die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit, den Schutz von Eigentumm Würde und Nachkommenschaft, Toleranz und Gleichberechtigung – dort ist auch der Islam bzw. „Scharia“ zuhause. Kann der gesunde Menschenverstand denn gegen dieses Verständnis der Scharia etwas einzuwenden haben?
Stattdessen wird der Begriff Scharia heute fast ausschließlich als Kampfmittel eingesetzt, um Menschen aufgrund ihrer Religion zu diskreditieren. Es muss daher außerordentlich irritieren, dass Vertreter einer Religionsgemeinschaft sich hier die Forderung einer extremistisch islamfeindlichen Strömung zu eigen gemacht haben, die derzeit in München in einer Weise agitiert, wie das seit 1945 gegen keine Religionsgemeinschaft in Deutschland mehr der Fall war. Von seriösen Stimmen aus der Gesellschaft, der Politik und den Religionen muss stattdessen eine aufrichtige Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Inhalten vorausgesetzt werden, bevor leichtfertig der Glaube anderer verurteilt wird. Wer dem friedlichen Zusammenleben in Deutschland aufrichtig dienen möchte, müsste sich von der Hetze islamfeindlicher Extremisten ebenso distanzieren, wie wir uns vom Missbrauch des Islam durch fehlgeleitete Extremisten distanzieren.