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Leserbriefe

Donnerstag, 13.11.2003



Weiß: Lehrerinnen und Staat dürfen keine Politik machen schrieb:


Lehrerinnen dürfen „keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche, äußeren Bekundungen abgeben“, „die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden oder zu stören“.

Es versteht sich von selbst, dass Lehrer und Lehrerinnen sich parteipolitisch neutral vor ihren Schülern verhalten. Ebenso selbstverständlich ist es, dass sich Lehrpersonen in jeder Hinsicht zurück halten, wenn es um die Darstellung der verschiedensten gesellschaftlichen Zusammenhänge geht. Im Idealfall geht es bei der Vermittlung von Wissen eben darum, die Schüler zu eigenständigem Denken und Handeln zu erziehen. Trotzdem gibt es auch kritische Unterrichtssituationen, wo durchaus sichtbar werden kann, welche Einstellung die Lehrperson zu dem betreffenden Thema hat:
Gerade im Fach Geschichte gibt es viele Themen, die Grundeinstellungen der Lehrpersonen erkennbar werden lassen können. Bei der Unterrichtseinheit „Kolumbus“ z.B. sollten Schüler auch weiter darüber nachdenken lernen, wie die danach erfolgte Ausbeutung, teilweise Vernichtung und zwangsweise Christianisierung der Indios deren Leben bis heute beeinträchtigt. Ebenso die heutige Unterbringung der restlichen nordamerikanischen Indianer in Reservaten. Oder die Sklavenhaltung (Entführung aus Afrika, Massensterben an Bord der Sklavenschiffe) und die heutige Situation der Farbigen und der Latinos in USA, die Situation der Inder unter Britischer Herrschaft, die Zeiten der Apartheid in Südafrika oder die heutige Situation in Nahost. Sehr gut wäre es außerdem, wenn der Geschichtslehrer auch noch auf das tägliche Tagesgeschehen eingehen würde, um eventuelle Verbindungen zu früherer Geschichte herstellen zu können.
Im Fach Erdkunde gibt es oft Parallelen zum Fach Geschichte. Themen wie die Erdölproblematik, die Trinkwasserreserven oder die Welternährungssituation können häufig nicht ohne Empathie dargestellt werden. Themen wie „Tibet und China“ oder „Türkei und Kurden“ oder warum jemand aus politischen Gründen ein Land als Urlaubsland meidet, sagen durchaus etwas über die Beteiligten aus.
Der ganze Themenkomplex „Schwangerschaft“ im Fach Biologie beinhaltet brisante Bereiche wie den § 218 zur Abtreibung oder den Bereich der Schwangerenkonfliktberatung durch die einzelnen Institutionen.
Im Fach Hauswirtschaftslehre werden u.a. die Ernährungsformen behandelt. Es ist sicher ein Unterschied, ob ein Vegetarier oder ein Nicht-Vegetarier die einzelnen Ernährungsformen darstellt, auch wenn sich jeder genau an die Unterrichtsmaterialien hält. Ebenso wird es bei dem Thema „Fast Food“ sein: Die Firmenstrategien großer Imbissketten können sehr kontrovers diskutiert werden.
Selbst der evangelische Religionslehrer wird sich genau überlegen, ob er Luther nur positiv darstellt oder ob er auch zugibt, dass seine Haltung zu den Bauern und den Hexenprozessen durchaus kritisch zu betrachten ist.

Lehrer und Lehrerinnen sind heutzutage für sehr viele Dinge zuständig. Vieles, was im Elternhaus vernachlässigt wurde, soll von der Schule aufgefangen werden. Lehrer sollen demnach auch zur Persönlichkeitsbildung beitragen. Sie sollen gute Vorbilder sein. Wie sollen sie das aber machen, wenn sie gleichzeitig zwar Wissen vermitteln, aber ansonsten gleichsam „gesichtslose Persönlichkeiten“ ohne Meinung sein sollen?



Vor allem ist ein „äußeres Verhalten“ unzulässig, das „den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung der Menschen nach Art. 3 GG, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt“.

Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art. 2 (2) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Art. 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich bin sehr glücklich, in einem Land mit einer solchen Gesetzgebung zu leben. Deshalb finde ich es auch richtig, dass speziell bei Lehrpersonen darauf geachtet wird, dass sie diese Gesetze nicht missachten. Sollte jemand dagegen verstoßen, dann ist er/sie nicht geeignet, weiterhin im Öffentlichen Dienst zu arbeiten. Doch woran erkennt man, wann jemand z.B. im Schuldienst dagegen verstößt?
Wird wohl jeder Lehrer muslimischen Glaubens mit Bart ein „Fundamentalist“ sein? Kann man dem deutschen Sikh mit Turban und Bart trauen oder dem deutschen Lehrer jüdischen Glaubens mit Kippa? Steht nicht der Lehrer hinduistischen Glaubens auch automatisch für das hinduistische Kastensystem und die Witwenverbrennung? Muss nicht jeder Lehrer mit Glatze als Skinhead gesehen werden? Könnte nicht dem Veganer, der auch keine Leder- oder Fellkleidung trägt, eine bewusste wirtschaftliche Störung nachgesagt werden? Was würde passieren, wenn plötzlich die Mehrzahl seiner Schüler so leben möchte wie er – käme es nicht zu Einbußen in der Fleischbranche und der Textilindustrie? Und wie muss mit der Lehrerin umgegangen werden, die eine Vorliebe hat für schwarze Kleidung, schwarze Haare und schwarzen Nagellack? Ist sie nicht eine Satanistin?

Natürlich nicht. Genau so wenig wie die Lehrerin mit dem Kopftuch die Unterdrückung der Frau durch den Mann darstellt.
Denn:

Art. 3 (3) Niemand darf wegen ...seines Glaubens, seiner religiösen oderpolitischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...
Art. 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit desreligiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Noch bedeutsamer ist der Artikel 140 GG, der die Bestimmungen der Artikel 136 – 139 und den Artikel 141 der Deutschen Verfassung vom 11.August 1919 beinhaltet:
Art. 135 Alle Bewohner des Reiches genießen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung wird durch die Verfassung gewährleistet und steht unter staatlichem Schutz. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt.
Art. 136 Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. ...

Die Damen und Herren des Parlamentarischen Rates, die unser Grundgesetz ausarbeiteten, dachten sich Schwerwiegendes dabei, als sie diese Artikel der Weimarer Verfassung mit in unser Grundgesetz aufnahmen. Hitler hatte in seinem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933 das Verhältnis der Beamten zum Staat aufgelöst und zu einem persönlichen Verhältnis zu sich in blindem und bedingungslosem Gehorsam umgewandelt.

§ 2 (1) Beamte, die seit dem 9. November 1918 in das Beamtenverhältnis eingetreten sind, ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung zu besitzen, sind aus dem Dienst zu entlassen. ...

§ 3 (1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen; ...

§ 4 (1) Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. ...

Mit Hilfe dieser Paragrafen konnte Hitler alle ihm unliebsamen Beamten entlassen bzw. in den Ruhestand schicken: Angehörige der kommunistischen Partei oder kommunistischen Hilfs- oder Ersatzorganisationen, Angehörige der Sozialdemokratischen Partei (§ 2), alle „nicht-arischen“ Beamten (§ 3), alle „verdächtigen“ Beamten, die durch ihr Verhalten den Eindruck erweckten, nicht für die Staatsordnung einzutreten.

Damit niemals wieder des Menschen Würde derart angetastet und verletzt wird, damit niemals wieder auf Grund eines Verdachts quasi inquisitorisch religiöse Grundrechte für Einzelne eingeschränkt werden, dafür haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die oben genannten Artikel der Weimarer Verfassung in unsere Verfassung übernommen und in Art. 19 noch verstärkt:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. ... ( = Verbot des Individualgesetzes)
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) ...
(4) ...

Für den Zugang zum Öffentlichen Dienst stellten sie den Art. 33 auf:
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
(4) ...
(5) ...

„Die äußere Bekundung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ entspricht dem Erziehungsauftrag der Landesverfassung und stört den Schulfrieden nicht.

Christliche und abendländische Bildungs- und Kulturwerte?
Es wird immer gerne vergessen, dass die abendländisch-europäische Kultur auch orientalisch-arabische (und damit inclusive jüdische) Wurzeln hat. In Arabien lehrte man z.B. schon Astronomie und Physik, als in Europa noch gar nicht daran zu denken war. Der ägyptische Gelehrte Taha Husain (1889 – 1973) schreibt, dass die islamische Gesellschaft und Europa als „mittelmeerische Kultur“ einem einzigen Kulturkreis angehört hätten. Bei der Suche nach den gemeinsamen kulturellen Wurzeln Europas und der islamischen Gesellschaft fallen vor allem die Gemeinsamkeiten der jüdisch-hellenistischen Wirkungsgeschichte ins Auge, die eine Trennung von Orient und Okzident nicht kannte.
Ibn Sina (Avicenna) war als Universalwissenschaftler (Arzt, Philosoph, Theologe, Rechtsgelehrter) einer jener hervorragenden Denker, durch den das Abendland von der griechischen Wissenschaft profitieren konnte. Sein „Kanon der Medizin“ beeinflusste bis ins 17.Jhdt. die Lehre der Medizin an den europäischen Universitäten. Seine Enzyklopädie „Buch der Genesung der Seele“ hatte prägenden Einfluss auf Albert den Großen und Thomas von Aquin. Er gilt noch heute als „Metaphysiker des menschlichen Selbstbewusstseins“ und als „Fürst der Ärzte“, der den ganzen Umfang der theoretischen wie praktischen Medizin in systematischer Weise beschrieb. Er erkannte u.a., dass Tuberkulose ansteckend ist, lieferte exakte Beschreibungen anderer infektiöser Erkrankungen, unterschied Formen der Hepatitis, unterschied Lungen- von Rippenfellentzündung, beschrieb lokale Tumore (Krebs) und lehrte die Asepsis, die eiterungslose Wundbehandlung.
Der Universalwissenschaftler Ibn Ruschd (Averroes) versuchte, die griechische Philosophie mit der islamischen Religion in Einklang zu bringen. Mit seinen Werken setzten sich ebenfalls Albertus Magnus und Thomas von Aquin auseinander.
Viele Alltagsbegriffe unserer Sprache entstammen der arabischen Kultur, da sie sehr häufig auch in Form von Gewürzen oder andern Lebensmitteln oder Alltagsgegenständen aus dem Orient importiert wurden: Safran, Kümmel, Kampfer, Ingwer, Zucker, Zimt, Kaffee, Orange, Aprikose, Kandis, Limone, Mokka, Spinat, Sofa, Matratze, Tasse, Koffer, Damast, Gitarre, Laute. Aber auch die Begriffe Tara (Verpackungsgewicht), Admiral, Ziffer, Elixir oder Magazin entstammen wie noch viele andere Wörter der arabischen Sprache.
Das Stellenwertsystem der Inder wurde von den Arabern vervollständigt und um die Zahl Null ergänzt. Papst Silvester II übernahm das arabische Zahlensystem und sorgte für seine Verbreitung. Ebenso aus dem mathematischen Bereich haben die Europäer von den Arabern die Algebra und den Algorithmus übernommen. Auch das „X“ als Zeichen für die Unbekannte stammt von den Arabern. Arabische Forscher fanden die Sinus- und Tangenssätze, die es bei den Griechen noch nicht gab. Auch wurden die Araber zu den Begründern der sphärischen Geometrie. Sie nutzten diese Forschungen, um Probleme der Optik zu lösen.
Viele astronomische Bezeichnungen wie z.B. Zenit entstammen der arabischen Sprache, ebenso viele Sternennamen wie z.B. Wega. Schon im 9.Jhdt. wurde an einer Sternwarte Bagdads der Erdumfang genau bestimmt.
Da die katholische Kirche des Mittelalters der Wissenschaft sehr ablehnend gegenüber stand, war auch die Chirurgie verboten. Krankheit wurde als Folge von Sünde angesehen. In der islamischen Welt dagegen gab es alleine in Cordoba in der Mitte des 10.Jhdts. schon etwa 50 Krankenhäuser mit Operationssälen, orthopädischen Stationen, Hörsälen für Studenten und angeschlossenen Apotheken. Die Krankenhäuser erfüllten hohe hygienische Standarts. Es gab überall fließendes Wasser, die Verpflegung war sehr gut und kostenlos. Zur Hygiene ist zu ergänzen, dass es überall in der islamischen Welt viele Badehäuser gab, da die Sauberkeit des Körpers nicht nur notwendig für die täglichen Gebete war, sondern auch schon bekannt war, dass Sauberkeit in Verbindung zur Gesundheit des Körpers zu sehen war. Zur selben Zeit und auch noch lange danach wurde es im Abendland durch den Einfluss der katholischen Kirche als unkeusch empfunden, sich zu entkleiden. Also wusch man sich nur selten oder gar nicht. – Vor sechshundert Jahren besaß die Pariser Medizinische Fakultät als kleinste Bibliothek der Welt nur ein einziges Buch: das Buch eines der größten Ärzte, die je gelebt haben, Abu Bakr Muhammad ben Sakerija aus Chorasan, auch ar-Rasi genannt. Er war der Erste, der die Chemie in den Dienst der Medizin stellte. – Neben der Einführung des Krankenhaussystems gründeten die Araber im 8.Jhdt. die ersten öffentlichen Apotheken. – Durch Kaiser Friedrich II, der auf Sizilien aufwuchs und Arabisch besser sprach als Deutsch , wurde das islamische Gesundheitssystem nach Europa gebracht. Für die abendländische Geistlichkeit war es eine Ungeheuerlichkeit, dass das Gesundheitswesen so in die Hände des Staates kam.
Friedrich II übernahm von den Arabern auch das Amt des Befehlshabers der Flotte, des Admirals.
1145 vollendete einer der glänzendsten Geographen, Idrisi, sein Werk, das aus siebzig Landkarten bestand. Wichtig dabei ist, dass er damals schon davon ausging, dass die Erde eine Kugel ist (Noch im 17.Jhdt. musste G. Galilei der kopernikanischen Lehre abschwören, um der Inquisition zu entkommen!).
Während nach der Auffassung der katholischen Kirche die Forschung an irdischen Objekten nichts Gutes sein konnte, galt das Erlangen von Wissen in der islamischen Welt als Auftrag an jeden Mann und jede Frau. Überall wurden Bücher gesammelt und zu riesigen Bibliotheken zusammen gesetzt. Viele Werke der Griechen wurden ins Arabische übersetzt und auf diese Weise gerettet. Bücher von Muslimen, Christen, Juden und anderen Religionen standen zusammen in den Bibliotheken. Die religiöse Toleranz war enorm groß. Es entstand der Beruf des Buchhändlers. Die Fatimiden-Bibliothek in Kairo umfasste 1,6 Millionen Bände. Die durchschnittliche Bibliothek eines Privatmannes des 10.Jhdts. umfasste mehr Werke als alle Bibliotheken des damaligen Abendlandes zusammen. Der schon erwähnte Papst Silvester II sagte dazu, dass es in Rom niemanden geben würde, der so viel Bildung besitzt, dass er sich für eine arabische Bibliothek auch nur als Türsteher eignen würde. So wurden die arabischen Universitäten des 9.Jhdts. zum Vorbild für die Gründung der abendländischen Lehrstätten der späteren Jahrhunderte. Sie waren das Muster für die Verleihung der akademischen Grade und für die Gliederung in Fakultäten mit ihren Lehrmethoden, wie wir sie heute haben.

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zusammenfassend bleibt jedoch zu sagen, dass das wissenschaftliche Erbe des antiken Griechenlands von den Arabern neu entdeckt wurde. Zusammen mit dem Wissen der Inder und Chinesen forschten die Araber weiter und brachten die Wissenschaften auf einen ganz neuen Höhepunkt. Astronomie, Geometrie, Algebra, Medizin, Chemie, Physik, Religionswissenschaft, Literatur – überall waren arabische Wissenschaftler führend. Dem Abendland blieb lange Zeit nur neiderfüllte Bewunderung.

Wer sich selbst und andere erkennt
Wird auch hier erkennen:
Orient und Okzident
Sind nicht mehr zu trennen.
J. W. v. Goethe

Selbstverständlich hat jedes Land auch eigene Traditionen. Um welche Traditionen könnte es in dem baden-württembergischen Entwurf gehen?
Beim Martinszug, der Weihnachtsfeier und dem Fronleichnamszug ist eindeutig eine religiöse Tradition zu erkennen.
Um heidnische Traditionen geht es mit Sicherheit bei der Fastnacht (Karneval), dem Osterfeuer, der Walpurgisnacht und der Silvesterfeier.
Zum örtlichen Brauchtum zu zählen ist außerdem das Schützenfest.
Neu aus Amerika adaptiert ist Halloween, ein ursprünglich keltisch-angelsächsisches Fest zur Feier von Winter- und Jahresanfang (1.11.).

Bis auf die religiösen Traditionsfeste geht es bei den anderen Feiern um „feucht-fröhlichen Nahkampf“, an dem man/frau natürlich nur teilnehmen muss, wenn man/frau will.

Eine tolerante Gesellschaft (wozu wir unsere Schüler ja erziehen sollen) hält es aus, wenn der eine zum Osterfeuer geht, der nächste beim Fronleichnamszug mitläuft und der dritte das islamische Opferfest begeht. Ein offenes Gespräch über die eigene Individualität schafft Vertrauen und öffnet das Tor zum gesellschaftlichen Frieden.

Das Geheimnis, mit allen Menschen in Frieden zu leben,
besteht in der Kunst, jeden seiner Individualität nach zu verstehen.
Friedrich Ludwig Jahn


Maryam Brigitte Weiß
Frauenbeauftragte des ZMD
Herbst 2003