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Donnerstag, 07.02.2013

ZMD begrüßt das OHG-Urteil: Kenntnis über Abstammung ein Menschenrecht

Grundsätzlich keine Ablehnung der Reproduktionsmedizin, aber nein zur anonymen Samenspende - "Enge Verwandtschaft ist der Grund für Liebe in der Familie und Gesellschaft“

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, wonach jeder Mensch das Recht hat zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist. Es gehört zum Menschenrecht und zur UN-Kinderrechtskonvention, dass niemandem die Kenntnisse über seine Abstammung vorenthalten werden dürfen.

Der Islam ruft die Menschen dazu auf, seine Verwandtschaft genau zu studieren, denn, so heißt es in einem Ausspruch des Gesandten Gottes, "enge Verwandtschaft ist der Grund für Liebe in der Familie und Gesellschaft“.

„Das Wissen über die Verwandtschaftsbeziehungen ist für das Persönlichkeitsrecht und die Entwicklung insbesondere eines jungen Menschen von fundamentaler Bedeutung  und die treibende Kraft für gegenseitige Liebe“, sagte dazu heute in Köln die ZMD-Frauenbeauftragte Houaida Taraji.

Der ZMD befürwortet die Entwicklungen und unterstützt die Forschung in der Reproduktionsmedizin in bestimmten Bereichen. Der Islam lehnt aber in aller Form anonyme Samenspenden und Leihmutterschaften ab, weil die Religion die Ehe als einzige rechtliche Grundlage einer stabilen Familie anerkennt und diese, wie es auch das Grundgesetz vorsieht, zu schützen gilt.

In den letzen Jahren stieg im Zuge der Legalisierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften auch die Nachfrage nach künstlichen Befruchtungen über Leihmütter oder anonyme Samenspender an.