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Leserbriefe

Samstag, 26.04.2003



C.Beyaz: Wohl des Tieres über das des Menschen? schrieb:


Als Muslime sind wir uns einig, dass eine ordnungsgemäße Schlachtung eines zum Verzehr bestimmten Tieres vorgeschrieben und nicht umgehbar ist. Im Grunde genommen sind wir in der BRD durch das GG(freie Ausübung der Religion) in dieser Handlung geschützt. Nun ist es aber so, dass der Tierschutz über das Recht der Religionsfreiheit gestellt wird. Aber ist dies generell so?

Betrachten wir doch einmal die Zubereitung eines Hummers. Wie wir alle wissen, wird dieser lebendig gekocht- wo bleibt da der Tierschutz? Apropos Tierschutz. Glaubt der Gesetzesgeber, dass es für das Tier ein unterschied ist, ob es betäubt getötet wird oder nicht? Es stirbt so oder? Am Ende schlachten wir ein Tier nur um es zu verzehren. Durch unseren Glauben sind wir gezwungen auf diese Art zu schlachten. Wir machen keine Experimente mit den Tieren, noch liegt es uns nahe dem Tier unnötige Schmerzen zuzufügen oder es gar zu quälen. Warum also diese Vorschrift?

Diese Vorschrift behindert uns in unserer freien Ausübung unserer Religion. Denn Opferfest, Schächtung und der Verzehr von Halal geschlachtetem Fleisch ist ein großer und nicht außer Acht zu lassender Bestandteil unserer Religion. Ist dies mit dem GG vereinbar? Was wiegt mehr, das Recht der Tiere, oder das Recht der Menschen?

Für unsere christlichen Mitmenschen dürfte dieses Argument der religiösen Vorschrift nicht nachvollziehbar sein, denn ihre Religion schreibt ihnen das Schächten ja nicht vor. Man müßte sich fragen, ob das einen Unterschied machen würde, wenn auch das Christentum die Schächtung vorschreiben würde. Ich möchte hier keine Antiislamische oder Antisemitische Tendenzen in den Vorschriftengebung unterstellen. Ich möchte hier lediglich die Frage aufstellen wie weit der Tierschutz gehen darf. Darf das Wohl des Tieres über das Wohl des Menschen gestellt werden?



C.Beyaz