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Freitag, 09.11.2012

Mord? Ja, Mord! - Kommentar von Heribert Prantl

Allein die Bundesanwaltschaft hat, unterstützt vom BKA, funktioniert. Insofern ist die Anklage auch eine Hoffnungsschrift für Deutschland

Ein Jahr nach der Entdeckung der Mordtaten liegt nun eine profunde Anklage vor, die auch eine Schutzschrift ist. Sie schützt den türkischstämmigen Teil der deutschen Bevölkerung; sie zeigt dieser, wie ernst die Bundesanwaltschaft die ungeheure Verunsicherung nimmt, die von den Mordtaten ausgegangen ist. Diese Ernsthaftigkeit vermisst man bei den anderen Staatsgewalten.Ein Jahr lang hat die Öffentlichkeit in den Abgrund des Versagens von Verfassungsschutz und Polizei geblickt, den diese mit Ausreden, Ausflüchten und Dilettantismus zu füllen versucht haben.

Ein Jahr lang hat die Öffentlichkeit darauf gewartet, dass die Politik ihre Ankündigungen wahr macht, die sie im ersten Entsetzen gemacht hatte: dass sie Stein für Stein bei den Sicherheitsbehörden umdreht und deren grundlegende Reform anpackt. Nichts ist passiert; die Kanzlerin hat zwar die Opfer um Verzeihung gebeten. Aber von tätiger Reue der Regierung hat man nichts vernommen. Allein die Bundesanwaltschaft hat, unterstützt vom BKA, funktioniert. Insofern ist die Anklage auch eine Hoffnungsschrift; sie hält die Hoffnung am Leben, dass auch bei anderen Behörden nicht Hopfen und Malz verloren sein möge.

Die Anklage begnügt sich nicht damit, Beate Zschäpe, die mutmaßliche Terroristin und einzig Überlebende des braunen Trios, wegen bloßer Beihilfe zum Mord anzuklagen. Das wäre billig gewesen. Die Frau wird als Mittäterin angeklagt: Mittäterin an zehn Morden, Mittäterin an 15 Raubüberfällen - obwohl sie nicht persönlich dabei, obwohl sie nicht selbst an den Tatorten war.



Aber sie hatte nach den Erkenntnissen Organisationsmacht, war für die Hintergrund-Logistik zuständig, gab der braunen Bande, so die Anklage, den Anschein von Normalität und Legalität. Darauf eine Mittäterschaft zu stützen ist mutig - aber die Anklage findet noch weitere Tatbeiträge, die sich zur Mittäterschaft Zschäpes addieren: Beteiligung bei der Beschaffung von Waffen, Tatfahrzeugen und falschen Papieren; dazu kommt die Verwaltung der Beute aus den Raubüberfällen.

Man muss eine Tat nicht eigenhändig begehen, um Mittäter zu sein; es genügt ein wesentlicher Tatbeitrag, der sich einfügt in die gemeinschaftliche Tat und ins gemeinschaftliche Wollen. Dies zu beweisen, wird die Hauptaufgabe der Anklage im Prozess werden. Dies zu entkräften, wird das Anliegen der Verteidigung sein.

Zu RAF-Zeiten wurden deren Mitglieder samt und sonders als Täter, nicht als Gehilfen verurteilt. Die Justiz ging von einem umfassenden gemeinsamen Mord- und Terrorplan aus - und ließ quasi unsichtbare Tatbeiträge für Mittäterschaft genügen.

Erstveröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung vom 09.11.12 mit freundlicher Genehmigung des Autors