Donnerstag, 26.12.2002
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Forum-Leser,
die Überschrift zu ihrem Artikel über die heutige BVerG-Entscheidung ist auf bedauerliche Weise mißraten. Sie erweckt den Eindruck, als hätte das Gericht eine Wahl gehabt und sich bewußt zu Lasten der Integration ausgesprochen.
Im Artikel selbst gelingt es Ihnen kaum, diese verrissene Darstellung des Sachverhalts zu korrigieren.
Nur an einer Stelle schreiben Sie, daß es eben gerade nicht um den Inhalt des Gesetzes gegangen ist, sondern um die Art und Weise seines Zustandekommens - man hat dennoch den Eindruck, daß sie das für eine "bloße Formalie" halten. Wenn Sie den Eindruck erwecken, so zu denken, dann geben Sie denen Recht, die den Muslimen pauschal eine Unfähigkeit
zum Rechtsstaat unterstellen.
Formale Regeln, wie die hier nach dem klaren Wortlaut der deutschen Sprache verletzte Einstimmigkeitsregel, machen das Funktionieren eines Rechtsstaates erst möglich. Sie geben den Rahmen vor, in dem der Rechtsstaat inhaltlich entwickelt wird. Ihre Haltung tut so, als wären formale Fragen dem islamischen Recht fremd - dabei erkennen Sie jedoch
nicht, daß es sich bei vielen Dingen des islamischen Rechts um formale Fragen handelt. So handelt es sich bei der Anwesenheitspflicht von 2 Zeugen für den Übertritt zum Islam und der Rezitation der Shahada doch auch um eine formale und nicht inhaltliche Regel. Wenn ein zweijähriges Mädchen nach islamischem Recht in ihre eigene Heirat einwilligen würde, dann würden Sie schmunzeln und es niedlich finden, niemals jedoch an die Rechtsgültigkeit der Erklärung denken - denn instinktiv wenden Sie die formale Regel an, daß das Mädchen noch nicht geschäftsfähig ist.
Dies sind einfache Beispiele. Wenn es um die hochkomplexen Abläufe innerhalb eines föderalen Rechtsstaates geht, so sind die formalen Regeln nicht mehr so einsichtig, aber umso unentbehrlicher. Gerade die im Bundesrat verletzte Regel dient auch dem Minderheitenschutz (hier der jeweiligen kleineren Regierungspartei in koalitionsgeführten Ländern). Dies müßte gerade Muslimen als Minderheit einleuchten.
Haben Sie schon vergessen, daß das Bundesverfassungsgericht in der Frage des Schächtens auf Ihrer Seite war? Man kann nicht immer nur alles für sich beanspruchen, sonst ist das m.E. im Islam eine Form von Wucher.
Es gibt keinen Zweifel daran, daß ein Zuwanderungsgesetz dringend benötigt wird - aber diese Frage hatte das Gericht nicht zu erörtern. Dafür ist der Gesetzgeber zuständig.
Alle deutschen Parteien haben hier nicht nur politisch versagt, sondern auch noch das Recht gebrochen. Dies mußte das Gericht erkennen und konsequent rügen.
Hätten nicht die Grünen soviele sozialromantische Inhalte in das Gesetz gepackt, so wäre es vielleicht verhandelbar gewesen. Die Grünen und auch die SPD haben den Zuwanderern einen Bärendienst erwiesen, nicht das höchste deutsche Gericht.
Spätestens mit dem verbrecherischen Vorgehen der grünen Ministerin Höhn gegen das Schächten müßte jedem Muslim in Deutschland klar sein, daß die Grünen eine zutiefst anti-islamische Partei sind. Ich habe mich schon immer gefragt, was all die Muslime in dieser Partei machen, wenn sie nicht vom Glauben abgefallen sind.
Mein Vorschlag in dieser Angelegenheit. Schächten Sie, ohne eine Genehmigung einzuholen. Zeigen Sie zivilen Ungehorsam. Nach den Plänen der Ministerin ist das ablehnende Ergebnis eines Antrags auf Schächterlaubnis vorgegeben. Damit verleirt der Antrag seinen (ohnehin
zweifelhaften Zweck) und wird somit wirklich zur "bloßen Formalie".
Ganz anders als das, was heute vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden ist.
Vergessen Sie nicht, das Bundesverfassungsgericht hat dafür gesorgt, dass auch in Zukunft ein gerechter Interessenausgleich stattfinden kann, wo nicht eine Seite die andere übertölpeln kann - gerechter Interessenausgleich, das ist meines Wissens ein zutiefst islamisches
Ideal.