Ist die Beschneidung medizinisch sinnvoll oder kriminell ?
Von Geburt an besteht bei männlichen Säuglingen eine sogenannte Vorhautverklebung (bzw. physiologische Phimose),die erst im Alter von drei Jahren überwiegend verschwunden ist oder weiter besteht . Dem entgegen zu wirken raten Kinderärzte/innen den Müttern beim Windelwechseln die Vorhaut des Kinderpenis vorsichtig runter zu ziehen und mit Penatensalbe einzucremen.
Bei diesem Vorgang könnten kleine Einrisse entstehen, wenn man ungeübt ist und es können sich schmerzhafte Vernarbungen bilden. Um dies zu umgehen empfehlen manche Ärzte die Vorhaut vom Fachmann entfernen zu lassen . Diese wird sogar in Deutschland bei massiver Verklebung als medizinisch notwendig angesehen und von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Wenn aber keine dringende medizinische Indikation besteht, ist es nicht gesagt, dass die Beschneidung langfristig nicht medizinisch sinnvoll wäre!
Dazu gibt es zahlreiche medizinische Studien, die die medizinisch-hygienischen Vorteile zweifellos beweisen.
Im Rahmen der Qualitätssicherung wird die Beschneidung von den weltführenden Urologen auch in Deutschland in einer Positivliste geführt und als medizinisch-prophylaktische Maßnahme gesehen.
Die Gegner der Beschneidung, zu denen auch leider einige deutsche Juristen und Richter meiner Meinung nach gehören und nur politische Motive verfolgen, versuchen mit viel Polemik und wenig Wissen erneut Juden und jetzt auch Muslime zu kriminalisieren. (Dr. Al Khatib)