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Freitag, 16.09.2011
Einschätzung des KRM zum bevorstehnden Integrationsgetz des Landes NRW
Wir begrüßen diesen Gesetzesentwurf, da sich nun eine Landesregierung aufmacht, Integration als Querschnittaufgabe nicht nur wörtlich zu begreifen im Sinne eines politischen Statements, sondern konkrete Maßnahmen folgen lässt.
Allerdings wollen wir einige wenige Kritikpunkte nicht verhehlen, als da wären:
- Im Entwurf fehlt bisweilen der Hinweis, dass eine erheblicher Teil der Menschen mit Migrationshintergrund muslimischen Glaubens sind und diese in ihren Gemeinden seit Jahrzehnten wertvolle Integrationsarbeit leisten, fernab medialem Scheinwerferlicht und finanziert rein aus privaten Mitteln. Die Moscheen sind wichtige Nahtstellen der Integration, tragen sie doch eine große Last dieser Arbeit mit und entlasten damit die Kommune.
- Dabei sind Moschee-Gemeinden in Deutschland in der Regel viel bunter als bisher angenommen. Dort finden sich sogenannte liberale, orthodoxe bis konservative Gläubige seit Jahren ein, um vor allem das tägliche religiöse und soziale Angebot in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen im Einzelnen die täglichen und wöchentlichen identitätsstiftende Gottesdienste, das Feiern von Kulturfesten, Beerdigungen; die Organisation der Pilgerfahrt und weitere religiösen Fortbildungen bis hin zu Integrations -Sprach und Sportkursen.
Die muslimischen Religionsgemeinschaften fordern soziales, solidarisches und bürgerschaftliches Verhalten. Religiosität als zivilgesellschaftliche Ressource, nicht zuletzt auch für den Integrationsprozess, sollte zukünftig besser genutzt werden und sollte demnach auch in solch einem Integrationsgesetz Erwähnung finden. Dies gilt insbesondere bei der Neuauswahl kommunaler Träger für Integrationszwecke. Die Gemeinden als "Integrationsagenturen" sind dabei bisher grob vernachlässigt worden und zu Recht weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich "vor Ort sich entscheidet, ob Integration gelingt".
- Nach unserem Dafürhalten und allgemein im gesellschaftlichen Interesse ist es Zeit, dass unsere Religionsgemeinschaften mit ihren Verbänden bei den kommunalen Spitzenverbänden, Jugendhilfeausschüssen und Schiedsämtern - um nur einige wichtige zu nennen - berücksichtigt und beteiligt werden sollten.
- Die angestrebte vermehrte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst und darüber hinaus kann durch die „anonymisierten Bewerbungsverfahren“ (§6 Abs. 1) zwar gefördert werden, indem Bewerber mit nicht traditionellen deutschen Namen leichter zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Damit aber das gewünschte Ziel, ihrer Einstellung bei entsprechender Qualifikation tatsächlich erreicht wird, bräuchte es Druckmittel wie festgelegte Quoten und das Recht des Bewerbers mit Migrationshintergrund zu Vorstellungsgesprächen und bei unbestrittener Befähigung zur Einstellung. Diese gesetzlichen Druckmittel sind es schließlich auch erst gewesen, die zur signifikanten Erhöhung des Frauen- und Schwerbehindertenanteils in der öffentlichen Verwaltung beigetragen haben.
- Konsequenterweise folgert die Landesregierung, die Thematik Integration von Menschen mit Migrationshintergrund betreffe alle Ressorts der Landesverwaltung (§ 3 Abs. 1). Unverständlich ist das die „zielgruppenspezifische Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund“ zur Einstellung nur in den Ressorts erfolgen soll, „in denen interkulturelle Komponenten von besonderer Bedeutung sind“ (§6 Abs. 1) Dies müssten nach der zuvor gegebenen Definition aber alle Ressorts sein, warum dann diese Einschränkung?
- Zu guter Letzt möchte ich Sie ermutigen, den bisher in der Sicherheitspolitik fehlenden Tatbestand des antimuslimischen Rassismus einzuführen. Hassdelikte, gewaltsame Übergriffe auf Muslime, Moscheeanschläge und -schändungen haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen; viele namhafte Institute und seriöse Umfragen belegen dies.
Deswegen ist es Zeit, die Kategorie einzuführen und nicht unter "Fremdenfeindlichkeit" zu subsumieren, da dieser gruppenspezifische Rassismus zu den am schnellsten wachsenden Rassismen in Deutschland gehört. Infolgedessen sollte die Förderung bestimmter Personengruppen, die erheblich unter den gegenwärtigen Diskriminierungen leiden - wie z.B. muslimische Frauen - auch explizit Erwähnung finden (S.40).