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Donnerstag, 07.07.2011
Zentralrat begrüßt das neue PID-Gesetz
„Damit ist jetzt wesentlich mehr Klarheit und vor allem Rechtssicherheit geschaffen worden“, kommentierte heute in Köln der ZMD-Vorsitzender Aiman Mazyek die Verabschiedung des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes (PID) im Deutschen Bundestag
Während des Gesetzgebungsverfahrens über Regelung zur PID plädierte der ZMD bereits früh für eine begrenzte Zulassung und drückte dies in einer ausführlichen Stellungnahme „PID aus islamischer Sicht“ vom 25.05.2011 (siehe unterer Link) aus. Demnach soll dies "in Ausnahmefällen zulässig sein".
„Der Islam ist offen für wissenschaftliche Erneuerungen und eine Religion der Erleichterung. Ich freue mich, dass es dazu es eine Übereinstimmung mit der Mehrheit der Abgeordneten gibt.“, sagte dazu die ZMD- Frauenbeauftragte und Ärztin Houaida Taraji, die an der Stellungnahmen u.a. zuvor mitgewirkt hat.
Mit dem neuen Gesetz kann z.B. kinderlosen Paaren, die oft lange Leidenswege gegangen sind, nach einer ausführlichen ethischen Beratung auf legalem Wege geholfen werden, Erbkrankheiten frühzeitig zu untersuchen und so zu erkennen.
Auch ist der Wunsch von Paaren nach einem gesunden Kind verständlich und verdient Respekt. Man will den Paaren die viel schwierigere Entscheidung nach §218 zu einem späteren Zeitpunkt (meist nach der 16. SSW) über einen Abbruch entscheiden zu müssen, ersparen. „Das Embryonenschutzgesetz soll selbstverständlich weiterhin eingehalten werden“, sagte dazu abschließend Taraji.
Lesen Sie dazu auch:
-Präimplantationsdiagnostik (PID) aus islamischer Sicht - Stellungnahme bei der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag am 25. Mai 2011
-> (http://islam.de/18225.php)