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Freitag, 03.12.2010
Dresden: Wird islamfeindlicher Mord an Marwa El-Sherbini wieder aufgerollt?
Familie beantragt Ermittlungen gegen Richter wegen Unterlassungen – Übersehener Hass-Brief des Mörders hier im Wortlaut
Die Familie der im Landgericht Dresden ermordeten Ägypterin Marwa El-Sherbini strebt eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen zwei Richter an. Die Anwälte der Familie teilten in einer Presseerklärung, die islam.de heute vorliegt, mit, sie haben beim Oberlandesgericht Dresden einen entsprechenden Antrag gestellt. Ziel sei eine Klage gegen den Präsidenten des Landgerichts und den Vorsitzenden Richter der Berufungsverhandlung.
Der Ehemann von Marwa El-Sherbini hatte bereits Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gegen die Richter gestellt. Mangels Tatverdachts beendete die Staatsanwaltschaft diese jedoch. Der Anwalt der Familie erklärte hierzu, dass die bisherigen Ermittlungen unzureichend gewesen seien und die Verantwortlichkeit der Richter nicht geprüft worden wäre.
Schon während des Prozesses hatte die Familie den Richtern vorgeworfen, wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude und trotz des öffentlichen Briefes des verurteilten Alex W. Kenntnis, der darin seine extrem muslimfeindliche, militant-rassistische Einstellung zum Ausdruck brachte (s.u.), Mitschuld am Tod der jungen Mutter zu sein.
Die Familie der Ermordeten Marwa verstehen vor allem nicht, warum die Staatsanwaltschaft bis heute behauptet, das der Überfall von Alex W. überraschend war. Die Anwälte der Familie haben deswegen Strafanzeige erstattet, wegen eines Schreibens des verurteilten Mörders, das dieser im Rahmen des vorangegangenen Beleidigungsverfahrens das Gericht geschickt hatte und der die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft erfüllt.
(Original-Zitate aus Brief des Mörders Alex W.) „Jeder weiß, dass Islam geferliche und verrückte Religion ist, deren Angehörige die anderen „Nichtislamisten“ für unrichtige Menschen halten, die entweder zu bekehren oder zu vernichten gilt. Ganz zu schweigen dass derjenige der Islamisten, die in Deutschland leben, auf keinen Fall wollen das Land und deren Kultur zu akzeptieren wie es ist, sondern geben sich alle Mühe, es unbedingt nach seinen Geschmack und seinen verrückten-religiösen Vorstellungen zu verändern, anstatt sich selbst anzupassen. Angesichts dess allen ist durchaus verständlich, dass ich sie für Feinde halte und versuche nach Möglichkeit nicht mit ihnen in Kontakt zu kommen. Falls sie trotzdem in meine Privatsphäre eindringen wollen, trotz meiner Warnungen, werde ich schnell nervös. Keiner auf ganzer Welt kann mir vorschreiben, dass ich Feinde in meiner Nähe tolerieren muss... Um Wahrheit zu gestehen soll ich noch sagen, dass der Wahnsinn der Islamisten nicht nur von Religion bedingt ist, sondern auch erste Stelle von ihrer Rasse selbst, andernfalls würde ihre Kultur sich anders entwickeln.“
Klare strafrechtliche Antwort auf Rassismus
Dieses Schreiben wurde zwar zur Akte genommen und als Rechtsmittel bewertet, jedoch ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen daraus zu ziehen. Auch wenn eine Strafe hierfür neben der Verurteilung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes an Marwa El Sherbiny nicht besonders ins Gewicht fallen würde, wäre es wichtig, derartigen rassistischen, islamfeindlichen Äußerungen eine klare strafrechtliche Antwort zu geben – gerade in Zeiten, wo sich Anschläge auf Moscheen und Übergriffe auf Muslime hierzulande häufen.