Freitag, 13.07.2001
Urteil des OVG Mannheim
ich finde es sehr gut, daß das OVG in unmißverständlicher Weise deutlich
gemacht hat, daß ein fanatisches Beharren auf dem Kopftuch "um die weibliche
Reize zu bedecken" keinen Platz in deutschen Schulen hat.
Die Dame kann zurück nach Afganisatan, da muß sie ihre Reize verdecken !
Wir haben uns in Europa und spez in Deutschland in einem langen Kampf aus der
Abhängigkeit von der Kirche befreit und damit sozialen Frieden erhalten.
Ich hoffe, daß diese kulturelle Errungenschaft Europas nicht aus falscher
Liberalität Schaden nimmt.
meine Kinder ließe ich jedenfalls nicht von einem Kopftuch unterrichten !!
Müller