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Freitag, 24.09.2010

Deutsche Juristentag fordert Dialog mit den Muslimen

Gegen Kopftuchverbot, für Islamunterricht und Körperschaftsstatus

Berlin - Der 68. Deutsche Juristentag hat sich indirekt gegen weitere Kopftuchverbote für Lehrerinnen ausgesprochen, wie sie in mehreren Bundesländern erlassen worden sind. Dies berichtet heute der Tagesspiegel.

Dienstrechtliche Einzelentscheidungen seien generellen Verboten vorzuziehen, beschlossen die Juristen am Donnerstag bei ihrer rechtspolitischen Tagung in Berlin. Gleichwohl gelte für Lehrer, sie sollten sich bei religiösen Bekundungen zurückhalten. Allerdings seien religiöse Symbole und Bekundungen in der Schule nicht grundsätzlich unvereinbar mit der Neutralität des Staates. Der Staat soll zudem darauf hinwirken, islamisch-theologische Studiengänge zur Ausbildung islamischer Religionslehrer einzurichten. Islamischer Religionsunterricht soll einen Status bekommen, wie ihn die Verfassung auch für den christlichen Religionsunterricht vorsieht.

In der Diskussion um den privilegierten Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts sieht der Juristentag keinen Handlungsbedarf. Insbesondere müsse für den Islam keine „religionsspezifische Form der Rechtspersönlichkeit“ eingeführt werden, wie es verschiedentlich gefordert wurde, weil die Muslime Schwierigkeiten hätten, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Körperschaftsstatus zu erfüllen. Insgesamt forderte der Juristentag, den Dialog mit Muslimen zu fördern. Religionskonflikte, etwa um Schulkreuze, seien „in föderaler Vielfalt“ zu lösen.