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Samstag, 21.08.2010

Vorsicht vor "Briefkastenfirmen"

Gericht: "Islam-Holding" hat Anleger sittenwidrig geschädigt

Das Unternehmen versprach ein "gottgefälliges Investment", am Ende ging es vor allem um privaten Profit: Eine sogenannte Islam-Holding muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg 13 000 Euro Schadenersatz an einen in Fürth lebenden Türken zahlen.

Nach Ansicht des OLG war das Geschäftsmodell der Holding auf eine "sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung der Anleger" ausgelegt, heißt es in dem Urteil, das einen Richterspruch des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigte. Die Holding hatte dem Fürther die Geldanlage mit dem Argument angepriesen, es handele sich um ein "im Sinne des Propheten Mohammed gottgefälliges Investment": Statt Zinsen zu erwirtschaften würden mit dem Geld Arbeitsplätze in der Türkei geschaffen. So sollten Fabriken gebaut, eine Autovermietung betrieben und auch Häuser gebaut werden. Stattdessen stelle stich bald heraus, dass das ganze Geschäft eine Täusch gewesen ist.

Der Fürther Anleger schöpfte Verdacht, als ihm trotz seiner fristgerechten Kündigung sein Geld nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in voller Höhe ausbezahlt wurde. Er erhielt lediglich 3000 bis 4000 Euro. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe er von seinen für die Altersvorsorge gedachten Ersparnissen keinen weiteren Cent mehr gesehen, stellte das OLG nach umfassender Beweisaufnahme fest.

Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei der "Islam-Holding" mit Sitz auf den British Virgin Islands lediglich um eine Briefkastenfirma. Tatsächlich sei das Geld einer Holding- Gesellschaft in Istanbul zugeflossen. Diese sei "objektiv auf eine sittenwidrige Schädigung" von Anlegern ausgelegt, betonte das Gericht. So sei den Anlegern wahrheitswidrig suggeriert worden, sie würden im Rahmen eines Solidarsystems Teilhaber an Projekten und Firmen in der Türkei. Anders als andere Oberlandesgerichte, die über sogenannte Islam-Holdings zu urteilen hatten, sieht das OLG Nürnberg im konkreten Fall auch einen Verstoß gegen das Auslandinvestmentgesetz vorliegen. Schließlich hätte die verklagte Holding den Vertrieb ihrer Anteilscheine an Auslandsprojekten den deutschen Behörden melden müssen. Dies sei aber nicht geschehen.

"Ein richtungsweisendes Urteil, welches den Geschädigten neue Hoffnung geben kann," sagt Michael Saleh Gassner, Beauftragter für Islamic finance des Zentralrates, "es zeigt aber auch wieder, wie wichtig ein islamkonfomer Finanzzweig in Deutschland ist, der voll reguliert und beaufsichtigt ist."

Ob der Anleger an sein Geld kommt, hängt nach Einschätzung des OLG nun davon ab, ob das in Deutschland gefällte Urteil in der Türkei anerkannt wird und dort vollstreckt werden kann.