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Samstag, 05.06.2010

Diskriminierung in der EU bleibt traurige Realität

Amnesty wirft Bundesregierung Blockade vor – „Gleichbehandlung und Chancengleichheit müssen für alle Menschen in der EU Realität sein“ – Brief an Familienministerin

Diskriminierung in der EU ist Alltag. In mehreren EU-Ländern gibt es noch immer erhebliche Defizite beim Schutz gegen Diskriminierung. Eine Mindestgarantie in Form einer Gleichbehandlungsrichtlinie für alle EU-Länder könnte es zwar geben, doch die deutsche Bundesregierung hat sich offiziell gegen einen entsprechenden Richtlinienentwurf der EU-Kommission ausgesprochen. Damit bleibt Diskriminierung aufgrund von Religion, Alter, Behinderung oder der sexuellen Orientierung traurige Realität für viele Menschen in der EU.

Deutschland blockiert Gleichbehandlungsrichtlinie
Die Direktoren der Sektionen von Amnesty International in EU-Mitgliedstaaten sowie des Brüsseler Amnesty-EU-Büros haben am 23. Februar 2010 in einem Brief an die deutsche Familienministerin Kristina Schröder gegen die Ablehnung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien protestiert: "Deutschland blockiert damit nicht nur die Verhandlungen über die Richtlinien im Rat. Es erlaubt auch anderen EU-Mitgliedstaaten, sich hinter dieser Haltung zu verstecken. Vor allem aber sendet Deutschland ein verheerendes Signal aus: Dass die EU nicht tätig werden muss, um eine Diskriminierung zu bekämpfen, die zur Wirklichkeit in Europa gehört", schrieben die Amnesty-Direktoren an Ministerin Schröder.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgestellt, die "Freiheit von Diskriminierung" gehöre zu den "unveräußerlichen Prinzipien" ihrer Menschenrechtspolitik. "Versuche, dies europaweit zu verwirklichen, lehnt sie jedoch ausgerechnet mit dem Hinweis auf Bürokratieabbau ab", sagte Monika Lüke, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. "Das ist scheinheilig und ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die sich nicht gegen Diskriminierung wehren können."

Amnesty International fordert die deutsche Bundesregierung auf, ihre bisherige Ablehnung des Richtlinienentwurfs zu revidieren und stattdessen mit gutem Beispiel voranzugehen. Gleichbehandlung und Chancengleichheit müssen für alle Menschen in der EU Realität sein.

Noch vor ein paar Wochen sind Länder Berlin, Bremen und Brandenburg im Bundesrat mit einer Initiative zur doppelten Staatsbürgerschaft gescheitert. Die drei SPD-regierten Länder wollten die Aufhebung der Optionspflicht erreichen, damit in Deutschland geborene bzw. eingebürgerte Kinder auf Dauer die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihren ausländischen Staatsangehörigkeiten beizubehalten. Dieser entscheinden integrationspolitische Schritt scheiterte bisher an der Union und der Teilen der FDP.