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Sonntag, 22.11.2009

Stimmen aus dem Deutschen Bundestag zum Urteil Kopftuchmörder Alex W.

Im Deutschen Bundestag befragte islam.de Parlamentarier aus allen Fraktionen und bat um eine Kommentierung des Dresdner Urteils.

Die einhellige Meinung der Volksvertreter ist, die Richter in Dresden haben ein Urteil gefällt, das die besondere Schwere und Grausamkeit dieser Tat würdigt.
Klaus Ernst (DIE LINKE) sagte: „In meiner Heimat Altbayern nennt man so eine Tat unterirdisch. Es gibt darunter keine Stufe mehr.“ Diese „brutale Tat an einer Mutter und schwangeren Frau kann man wirklich nur als unterirdisch bezeichnen.“ Daher sei das Urteil angemessen, so Klaus Ernst, der auch stellvertretender Parteivorsitzender ist.
Sein Fraktionskollege Dr. Ilja Seifert erklärte: „ Mir fällt keine Strafe ein, die in diesem Falle wirklich angemessen wäre. Ich bekenne mich aber klar und deutlich dazu, dass ich kein Anhänger der Todesstrafe bin“, so der Bundestagsabgeordnete Ilja Seifert. Hier sei ein Mörder am Werk gewesen, der aus niedrigen Motiven über Leben und Tod entschieden habe. Der Richterspruch, so die Hoffnung des Parlamentariers Seifert „hat eine Signalwirkung auf diejenigen, die Menschen mit Behinderungen oder aufgrund ihres Aussehens, ihrer Religion oder politischen Einstellung angreifen.“ Diese Angriffe fangen oft „nur verbal“ an und enden dann so wie es in Dresden geschehen ist. Ilja Seifert ist Vorsitzender des Berliner Behindertenverbandes (BBV) und kennt nur zu gut die negativen Erfahrungen, denen behinderte Menschen tagtäglich ausgesetzt sind.

Von der Signalwirkung sprach auch Paul Schäfer (DIE LINKE). Er hoffe, „dieses gerechte und faire Urteil setzt nun deutliche Signale gegen Fremdenfeindlichkeit und Faschismus.“ Jörn Wunderlich (DIE LINKE), von Beruf Richter am Amtsgericht in Sachsen, sprach „von einem guten Urteil“ seiner Kollegen. „Das Urteil zeigt, Mord bleibt Mord.“ Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, „ob ein Muslim einen Christen, ein Jude einen Atheisten, ein Atheist einen Muslim oder wie auch immer es ist“ umbringe. Der Mord an einem Menschen ist das Schlimmste, „was Menschen anderen Menschen antun können.“ Genauso sieht es der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE). „Mord ist und bleibt das Grausamste, was der Mensch einem anderen zufügen kann.“ Daher ist auch für ihn „das Urteil angemessen.“ Er weiß sich auch sicher, dieser Richterspruch erfolgte „vollkommen unabhängig von außen.“ Niemand in der Richterschaft habe das Urteil „Lebenslänglich“ gefällt, „aus Rücksicht gegenüber islamischen Verbänden oder der gesamten islamischen Welt.“ Dieses Urteil „wäre auch dann zu Stande gekommen, wenn der Mörder sich ein vollkommen anderes Opfer ausgesucht hätte“, ist sich Prof. Schui sicher.

Manfred Grund, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, spricht in seiner Antwort auch den Islam an. „Die Tat gibt nicht die Meinung der Deutschen Bevölkerung zum Islam wieder.“ Es sei „vielmehr der Richterspruch, der damit verbunden ist.“ Die große Mehrheit der Deutschen steht hinter „diesem Urteilsspruch.“ Jemanden aufgrund seines religiösen Bekenntnisses zu ermorden, sei „vollkommen verwerflich.“ Der Islam sei eine Religion wie jede andere auch. „Er ist friedfertig wie andere Weltreligionen es ebenfalls sind“, so der Bundestagsabgeordnete Grund. Er habe diese Erfahrungen im Umgang mit Muslimen und dem Islam immer wieder gemacht und mache sie immer noch. „Am Wochenende wieder fliege ich nach Istanbul. Dort ist mein Sohn an einer Schule als Lehrer tätig“, erklärte der Parlamentarier.

Sein Parteifreund Willi Zylajew betonte: „Das Urteil ist die angemessene Reaktion auf diese abscheuliche Tat.“ Thomas Dörflinger, CDU- Bundestagsabgeordneter und der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, sprach auch von „einem angemessenen Urteil. Die Richter haben ihre Möglichkeiten voll ausgeschöpft.“ Die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften in der CDU- Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, lobte das Urteil. „Ehrlich gesagt, ich habe dieses Urteil so erwartet“, erklärte sie.
Der SPD- Politiker Sebastian Edathy sagte: „Das klare Urteil ist zu begrüßen.“

Von einem „absolut guten und begrüßenswerten Urteil“ sprach auch der FDP- Bundestagsabgeordnete Hans- Michael Goldmann.
Dem pflichtet Christian Ahrendt, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP- Bundestagsfraktion, bei. Er weist auch daraufhin, „die Richter haben die besondere Schwere der Tat festgestellt.“
So sieht es auch Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie ist das Urteil „gut und pragmatisch.“
Der Parlamentarier Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) findet „das Urteil außerordentlich erfreulich.“ Schließlich handele es sich hier um „einen ganz schlimmen Fall von Hassmord.“

Omid Nouripour (BÜNDNISS 90/DIE GRÜNEN) findet „den Richterspruch für völlig angemessen.“ Man habe „mit dem Urteil des Dresdener Gerichts allen mitgeteilt: Für Hassmorde ist in Deutschland kein Platz.“
Er drückte es klar aus: „Für solche Art von Morden, für Morde generell, darf es weder in Deutschland, noch in der arabischen Welt, ja weltweit überhaupt, Verständnis und Sympathien geben.“

Der muslimischen Community, die noch immer unter dem Schock ob dieser Tat steht, spenden die Worte der Bundestagsabgeordneten zumindest Trost.
Was solche Hohlköpfe wie Axel B. und andere Rassisten nur schwerlich begreifen werden oder wollen: Für uns Muslime sprachen die Volksvertreter, weil wir Muslime ein Teil dieses Volkes sind.(Volker- Taher Neef, Berlin)