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527 - Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: >>Es gibt niemanden, der Gold oder Silber besitzt und dessen Anteil nicht gibt, ohne daß ihm Platten aus Feuer am Tag der Auferstehung gebreitet werden, die im Höllenfeuer erhitzt werden. Dann werden seine Seite, seine Stirn und sein Rücken mit ihnen (den Platten) gebrannt. Jedesmal wenn sie kalt werden, werden sie wieder für ihn an einem Tag erhitzt, dessen Ausmaß fünfzigtausend Jahre beträgt, bis es zwischen den Dienern entschieden wird. Danach sieht er seinen Weg entweder zum Paradies oder zur Hölle.<<
Da wurde ihm gesagt: >>O Gesandter Allahs, und was ist der Fall mit den Kamelinnen?<<
Er sagte: >>Jeder, der Kamelinnen besitzt und ihren Anteil nicht gibt und dies liegt darin, daß sie am Tag ihres Tränkens gemolken werden sollen wird am Tag der Auferstehung zu einem Boden, der am weitesten ist, geworfen. Alle Söhne solcher Kamelinnen werden ihn mit ihren Hufen betreten und mit ihren Mündern beißen. Jedesmal wenn der erste von ihnen an ihm vorbeigeht, wird der letzte wieder zu ihm an einem Tag geführt, dessen Ausmaß fünfzigtausend Jahre beträgt, bis es zwischen den Dienern entschieden wird. Danach sieht er seinen Weg entweder zum Paradies oder zur Hölle.<<
Es wurde dann gesagt: >>O Gesandter Allahs, was ist denn der Fall mit Kühen und Schafen?<<
Da sagte er: >>Jeder, der Kühe oder Schafe besitzt und ihren Anteil nicht gibt, wird am Tag der Auferstehung zu einem Boden, der am weitesten ist, geworfen. Unter diesen gibt es keine, die krummes Horn, kein Horn oder gespaltetes Ohr haben. Sie alle werden ihn mit ihren Hörnern stoßen und mit ihren Hufen betreten. Jedesmal wenn der erste von ihnen an ihm vorbeigeht, wird der letzte wieder zu ihm an einem Tag geführt, dessen Ausmaß fünfzigtausend Jahre beträgt, bis es zwischen den Dienern entschieden wird. Danach sieht er seinen Weg entweder zum Paradies oder zur Hölle.<<
Da wurde ihm gesagt: >>O Gesandter Allahs, was ist der Fall mit Pferden?<<
Er sagte: >>Pferde sind in drei Gruppen eingeteilt: Sie können für ihren Besitzer eine Bürde oder eine Sicherheit sein, oder sie können ihm Lohn einbringen. Der Mann, dessen Pferde für ihn eine Bürde sind, hält sie sich aus Gründen der Wichtigtuerei, des Stolzes und der Feindschaft gegen die Muslime. So werden sie für ihn eine Bürde sein. Der Mann, dessen Pferde für ihn eine Sicherung sind, hält sie auf dem Weg Allahs, vergißt nicht, seinen Pflichten gegenüber Allah nachzukommen und überanstrengt sie nicht. So sind sie für ihn eine Sicherung. Der Mann, dessen Pferde ihm Lohn einbringen werden, hält sich diese Tiere um der Sache Allahs willen für die Muslime. Er bindet sie auf der Weide oder im Garten an, daß sie fressen können, und alles, was sie von dieser Weide oder diesem Garten fressen, wird dem Besitzer als gute Taten angerechnet. Auch werden ihm ihr Dung und ihr Mist als gute Taten angerechnet. Und wenn die Pferde ihren Strick zerreißen und über ein oder zwei Anhöhen hinweggaloppieren, so werden ihre Sp
uren und ihr Dung dem Pferdehalter als gute Taten angerechnet.
Und wenn sie von ihrem Besitzer zu einem Fluß geführt werden, und er sie trinken läßt, wird auch das ihm zugute geschrieben.<<
Er wurde schließlich gefragt: >>O Gesandter Allahs, was ist denn der Fall mit Eseln?<<
Er erwiderte: >>Über Eseln wurde mir nichts offenbart, mit Ausnahme des folgenden, allgemeingültigen Qur´anverses: >>Wer Gutes im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es am Tag des Gerichts zu sehen bekommen, und wer Böses im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es ebenfalls sehen!<< <<"

(Bukhari, Muslim, Tirmidhi, Nasaî, Abu Dawud, Ibn Majah, Ahmad Ibn Hanbal und Malik)