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Mittwoch, 26.08.2009
Geldstrafe: "Muselmann" ist offiziell eine Beleidigung
Begriff stammt aus der Lagersprache der Nazi-Konzentrationslager - wird heute noch im deutschen Lied gesungen
Nach eine Melung von shortnews (vom 19.08.09)hatt ein in Neufahrn (bei München) lebender Tunesier sich in seiner Identität als Muslim gedemütigt gefühlt, als ein 38-Jähriger Kfz-Händler aus Maisach ihn in einer E-Mail als "Muselmann" betitelt hatte. Der Neufahrner Muslim hat nach einer unbeantworteten Anfrage, was das solle, Anzeige erstattet.
Danach verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro. (Nur zum Vergleich: Der Mörder von Marwa musste wegen seinen islamfeindlichen Beleidigungen 780 Euro zahlen).
Der Hintergrund des Streits begann mit einer Anfrage des 28-jährigen Tunesiers bei jenem Kfz-Händler, ob er ein Auto 3.000 Euro unter dem angegebenen Wert haben könne. Der Händler fühlte sich mokiert und bezeichnete ihn im Hinblick auf seinen arabischen Namen einen "Muselmann".
Lagersprache in Nazi-KZs und heutige Muselmann-Lied
Der Begriff „Muselmann“ tauchte bereits in früheren Zeiten in Deutschland auf. Damals war "Muselmann" ein bei den Nazis üblicher Begriff, womit Insassen in Konzentrationslagern bezeichnet wurden. Da sie wegen der brutalen Führung durch Unterernährung bis auf die Knochen abgemagert waren und nur noch auf den Boden knien konnten, erinnerte sie die KZ-Lageraufseher offenbar bei diesem Anblick an das Gebet der Muslime.
Es sollen ja noch Lehrer in Deutschland geben, die morgendlich das Muselmann-Lied einstimmen. (Zu Erinnerung: C-A-F-F-E-E, trink' nicht soviel Kaffee. Nicht für Kinder ist der Türkentrank, schwächt die Nerven, macht dich blass und krank. Sei doch kein Muselmann, der das nicht lassen kann.")
Spätestens jetzt sollte für jene Lehrer der Zeitpunkt gekommen sein, endgültig damit aufzuhören. Oder man verbindet den Liedeinsatz mit einer Kenntnis-Auffrischung über die eigene Geschichte - zusammen in der Klasse und beim Lieblinsgetränk der Deutschen: Nämlich Kaffee (noch vor Bier, tatsächlich erwiesen).