O du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasset sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht, ob Allah danach etwas (Unvermutetes) geschehen lassen würde. |
[65:1] |
Wenn sie aber ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen; und nehmt als Zeugen Leute von Billigkeit unter euch, und legt Zeugnis vor Allah ab. Dies ist eine Ermahnung für diejenigen, die an Allah und an den Jüngsten Tag glauben; und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg |
[65:2] |
und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet. Und wer auf Allah vertraut - für den ist Er sein Genüge. Wahrlich, Allah setzt durch, was Er will; siehe Allah hat für alles eine Bestimmung gemacht. |
[65:3] |
Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen. |
[65:4] |
Das ist Allahs Befehl, den Er euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet - Er wird seine Übel von ihm nehmen und ihm einen würdigen Lohn geben. |
[65:5] |
Laßt sie wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und wenn sie (das Kind) für euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht gütig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere (das Kind) für den (Vater) stillen. |
[65:6] |
Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen. |
[65:7] |
Und so manche Stadt widersetzte sich dem Befehl ihres Herrn und Seiner Gesandten, und Wir zogen sie streng zur Rechenschaft und bestraften sie mit gräßlicher Strafe! |
[65:8] |
So kostete sie die bösen Folgen ihres Betragens, und am Ende ihres Betragens stand ein Verlust. |
[65:9] |
Allah hat für sie eine strenge Strafe bereitet; so fürchtet Allah, o ihr Leute von Verstand, die ihr glaubt. Allah hat euch wahrlich eine Ermahnung herniedergesandt , |
[65:10] |
einen Gesandten, der euch die deutlichen Verse Allahs verliest, auf daß er jene, die glauben und gute Werke tun, aus den Finsternissen ans Licht führe. Und den, der an Allah glaubt und recht handelt, wird Er in Gärten führen, durch die Bäche fließen, worin (er) auf ewig verweilen wird. Allah hat ihm wahrlich eine treffliche Versorgung gewährt. |
[65:11] |
Allah ist es, Der sieben Himmel erschuf und von der Erde die gleiche Anzahl. Der Befehl steigt zwischen ihnen herab, auf daß ihr erfahren möget, daß Allah über alle Dinge Macht hat und daß Allahs Wissen alle Dinge umfaßt. . |
[65:12] |