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Donnerstag, 25.11.2004

Brandanschlag auf muslimischen Schlachtbetrieb – Täter wahrscheinlich aus dem Neonazi- oder militanten Tierschützermilieu

Anwalt: Land Hessen trägt Mitschuld an dem Anschlag

(islam.de) Frankfurt - Auf den Betrieb des muslimischen Metzgers Rüstem Altinküpe ist in der Nacht zum Donnerstag ein Brandanschlag verübt worden, bei dem eine Halle des Betriebes restlos abbrannte und Sachschaden in Höhe von ca. 60.000 Euro entstand.

Es wird angenommen, dass die Brandstifter aus dem Neonazi- oder militanten Tierschützermilieu kommen. „Die Täter mussten sich hier ausgekannt haben und aus der Umgebung kommen“, teilte Altinküpe islam.de sichtlich geschockt mit. „Diese Halle steht schon seit Jahrzehnten dort, plötzlich wurde sie nach meinem Kauf niedergebrannt. Glücklicherweise kamen keine Personen zu schaden.“ Altinküpe und seine Familie werden seit Jahren von militanten Tierschützern und Rechtsradikalen in Briefen und Anrufen bedroht. Kürzlich wurde in einem Brief angekündigt, dass man sein Haus „anstecken“ und seine Kinder nicht in Ruhe lassen wolle. „Solange nichts passiert, können wir nichts unternehmen“ hieß es damals von Seiten der Polizei. Jetzt besteht erheblicher Handlungsbedarf.

Der Brandanschlag auf den Betrieb von Altinküpe erfolgte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer gestrigen mündlichen Verhandlung, vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. In dem Verfahren geht es – fast drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – immer noch um eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten. Das Land Hessen weigert sich trotz des Verfassungsgerichtsurteils und diverser Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, ihm eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten zu erteilen.

Nach Ansicht von Altinküpes Anwalt, „trägt die Hessische Landesregierung eine faktische Mitverantwortung für das Attentat“. Zur ohnehin emotional geladenen Atmosphäre, habe das Land Hessen wesentlich dazu beigetragen, dass der Konflikt um das Schächten nicht zur Ruhe kommt. In vielfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen um ein Verbot der Schächtgenehmigung, hatte sich das Land Hessen vor Gericht u.a. auf fragwürdige Personen aus der rechten Szene berufen, so der Anwalt weiter gegenüber islam.de.

Der türkische Metzger hatte 2001 in einem Aufsehen erregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Recht erstritten, wonach Muslime eine Ausnahmebewilligung zum islamischen Schächten erhalten können.