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Dienstag, 26.05.2009
Gelbe Karte vom Europarat wegen Umgang Deuschlands mit Ausländern
Experten fordern deutsches Bundesregierung und Justizwesen auf, "dringend" rassistische Motive bei allgemeinen Verbrechen im Strafrecht zu erwähnen - Die erste Islam-Konferenz sei ein "wichtiges Symbol des Wandels"
Brüssel - In Deutschland wird noch zu wenig gegen die Diskriminierung von Ausländern und Minderheiten getan. Zu diesem Schluss kommt die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats in einem Bericht, der an diesem Dienstag vorgestellt wird. Hauptschwächen sehen die unabhängigen Experten im deutschen Strafrecht und im Justizwesen. Sie fordern die Bundesregierung "dringend" auf, rassistische Motive bei allgemeinen Verbrechen im Strafrecht besonders zu erwähnen und strafverschärfend zu berücksichtigen.
Richter, Staatsanwälte und Polizisten müssten intensiver ausgebildet und dazu angehalten werden, die Anti-Rassismus-Gesetze in der Praxis auch anzuwenden und nicht zu eng auszulegen. Vor deutschen Gerichten gelte häufig nur derjenige als Rassist, der Kontakt zur rechtsextremen Szene habe, meint die Kommission. Als Antwort auf mögliche Ausländerfeindlichkeit in den Reihen der Polizei müsse eine "unabhängige Aufklärungsinstanz" geschaffen werden.
Die Experten des Europarats erkennen an, dass es in Deutschland positive Entwicklungen bei der Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit gegeben habe. Sie nennen als Beispiele das "Allgemeine Gleichstellungsgesetz", die Bereitschaft, die Integration von Immigranten ernst zu nehmen sowie spezielle Anti-Diskriminierungs-Programme in Ausbildung und Beschäftigung. Auch die Situation für Flüchtlinge und Asylbewerber habe sich in einigen Punkten verbessert. Die erste Islam-Konferenz sei ein "wichtiges Symbol des Wandels" gewesen.
Viele Betroffene wüssten aber nicht genug über ihre Rechte Bescheid, kritisiert das Straßburger Gremium. Es fordert die deutschen Behörden auf, Ausländer und Minderheiten mit "gezielten Kampagnen" darüber aufzuklären, wie sie sich gegen ungerechte Behandlung oder Bedrohungen zur Wehr setzen und an wen sie sich wenden könnten. Aufklärungskampagnen müsse es auch für Arbeitgeber geben, um Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu beenden.
In den Schulen fordert die Kommission spezielle Trainingskurse für Lehrer, damit sie in multinationalen Klassen besser zurechtkommen und Migrantenkinder gerechter beurteilen können. Außerdem sollte es für alle Kinder Plätze in Kindergärten geben, mindestens ein Jahr vor Schulbeginn. Auch so könnten Kinder aus Ausländerfamilien besser gefördert werden.
Mangelnde Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung in Deutschland
Unterdessen wurde im Hinblick auf das Allgemeine Gesetz zur Gleichbehandlung (AGG) am 18. April 2009 in Berlin das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) gegründet. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, durch strategische Prozessführung und begleitende Lobby Mangelnde Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung in Deutschland.
Bürgerinnen und Bürger mit dunkler Hautfarbe werden bei der Wohnungssuche abgewiesen; Behinderten wird ein behindertengerechter Arbeitsplatz verweigert, auch wenn dies nur eines minimalen Aufwands bedürfte. Solchen Diskriminierungen entgegen zu treten fällt den Betroffenen oftmals schwer: An wen kann man sich wenden? Sollte man einen Prozess anstreben? Wer unterstützt einen hierbei – auch finanziell? ((Quelle: Sueddeutsche.de, PM der BUG und andere)
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